Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Praxisanleiter Pflege - Zulage

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Spid:
Wenn der AG-Verband das (annähernd) zeitgleich und nicht zufällig kurz vor und nach Mitternacht tut...

Wastelandwarrior:
Ich freue mich wirklich auf die Zukunft, wenn KIs ungefragt immer alles raushauen, was sie wissen. Nicht falsch, aber auch nicht immer nützlich. Ich mag das.  ;D ;D

Spid:
Der Beginn des Anspruchs des AN ist ja nun keine Kleinigkeit - zumal es nicht „der“ AN ist, sondern Hunderttausende davon...

Wastelandwarrior:
Die unmittelbar betroffenen Beschäftigten der Länder bzw. der Landes-Arbeitgeberverbände werden weit vor Ablauf der Frist aus § 37 TV-L ihr Geld bekommen. In den Ländern mit dem schlechtesten IT-Dienstleister für die Bezügerechnung als letztes. Wie das bei Beschäftigten von nicht der TdL angehörigen Arbeitgebern ist, ist nicht das Problem der Tarifvertragsparteien. (jedenfalls nicht der AG-Seite).

Spid:
Daran habe ich keinen Zweifel. Der AN kann seine Ansprüche allerdings ab Fälligkeit auch gerichtlich durchsetzen.

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