Autor Thema: Einschlägige Ausbildung Schulhausmeister  (Read 3436 times)

wenwirer

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Einschlägige Ausbildung Schulhausmeister
« am: 21.10.2019 15:07 »
Hätte gern eure Meinung:
Ist die Ausbildung zum Industriemechaniker eine einschlägige Berufsausbildung i.S. Vorbemerkung 2 zu XXIII. des Besopnderen Teils der Entgeltordnung?

MrRossi

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Antw:Einschlägige Ausbildung Schulhausmeister
« Antwort #1 am: 21.10.2019 15:13 »
Ja

Spid

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Antw:Einschlägige Ausbildung Schulhausmeister
« Antwort #2 am: 21.10.2019 15:43 »
Sehe ich auch so.

wenwirer

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Antw:Einschlägige Ausbildung Schulhausmeister
« Antwort #3 am: 25.11.2019 10:04 »
Unsere Personaler sehen es leider anders. Sie meinen, es müsse geprüft werden "ob der erlernte Beruf  ein solcher ist, der dem Bau und der Wartung von Gebäuden zuzurechnen sei". Dies sei beim Industriemechaniker nicht der Fall.

Für mich ist unstrittig, dass der Industriemechaniker dem Berufsfeld Metallbau zuzurechnen ist (vgl. Arbeitsagentur)  und damit einschlägig i.S. Vorbemerkung 2 zu XXIII. des Besonderen Teils der Entgeltordnung ist.

Ich frage mich auch, welche sonstige Ausbildung aus dem Berufsfeld Metallbau unter diesen einschränkenden Bedingungen einschlägig sein sollte und was dieser Hinweis auf das Berufsfeld Metallbau dann überhaupt soll.

 

Spid

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Antw:Einschlägige Ausbildung Schulhausmeister
« Antwort #4 am: 25.11.2019 10:17 »
Eine Eingruppierungsfeststellungsklage wird das klären.

Fragmon

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Antw:Einschlägige Ausbildung Schulhausmeister
« Antwort #5 am: 25.11.2019 12:37 »
Vielleicht hilft dir das Urteil des BAG 4 AZR 37/01 weiter. Dort wird relativ umfangreich über einschlägige ausbildungen gesprochen.