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Jeder darf Bewerbungen einsehen? o_O

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tschack:
Hallo,

ich bin gerade ein wenig geschockt.

Ich arbeite seit drei Wochen auf einer kleinen Gemeinde. Zzt. gehen weitere Bewerbungen auf eine andere Stelle ein. Jetzt habe ich aber überhaupt nichts damit zu tun. Ich arbeite weder in der Personalabteilung noch in dem Bereich, in dem noch eine Stelle offen ist. Dennoch habe ich heute ein paar Bewerbungen auf den Tisch bekommen, die ich mal lesen soll, wurde so gemeint. Jetzt sitze ich hier und weiß nicht, was ich machen soll. Ich habe mir keine angeschaut, auch wenn die Neugier vielleicht da ist, aber mir sträubt es sich, da ich mir doch sicher bin, dass solche Bewerbungen nicht einfach durchs ganze Haus gehen dürfen. Oder?

Wie ist da die Lage des Datenschutzes?

Danke.

MfG

Spid:
Wen der AG in die Entscheidungsfindung einbindet, liegt grundsätzlich in dessen Organisationsermessen.

tschack:

--- Zitat von: Spid am 22.10.2019 12:44 ---Wen der AG in die Entscheidungsfindung einbindet, liegt grundsätzlich in dessen Organisationsermessen.

--- End quote ---

Grundsätzlich!? :-/

D. h. also, wenn die Bürgermeisterin sagt "Gib mal die Bewerbungen im ganzen Haus" rum, dann ist das ok und widerspricht nicht dem Datenschutz?

Was ist hiermit in Bezug auf den ÖD?

"Limitierter Zugriff auf Bewerberdaten

Bewerbungsunterlagen dürfen im Unternehmen nur den Personen zugänglich gemacht werden, die mit der Besetzung der Stelle direkt befasst sind. Dies ist zumeist die zuständige Sachbearbeiterin in der HR-Abteilung und der unmittelbare Vorgesetzte des möglichen Arbeitnehmers."

Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutz-bei-bewerbung-bewerberdaten-so-wirds-dsgvo-konform/

Spid:
Ja, grundsätzlich. Und zwar präzise das, was ich geschrieben habe. Da hilft auch kein herumnöhlen oder das verlinken von Sachverhalten, die meiner Aussage in keinster Weise widersprechen.

tschack:

--- Zitat von: Spid am 22.10.2019 13:05 ---Ja, grundsätzlich. Und zwar präzise das, was ich geschrieben habe. Da hilft auch kein herumnöhlen oder das verlinken von Sachverhalten, die meiner Aussage in keinster Weise widersprechen.

--- End quote ---

Puhhh ... schlecht gelaunt? O_O

1. habe ich nich herumgenöhlt. Das trifft eher auf Ihre Reaktion zu. 2. Natürlich widerspricht das Verlinkte Ihren Aussagen! :-/

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