Nein. Wie ich bereits ausführte, ist es an AG, sich auf die tarifliche Ausschlußfrist zu berufen.
Ok, ich glaube ich verstehe nun, was ihr meint.
Eingruppiert bin ich demnach in die EG 10 seit 01.01.2017,
Anspruch auf Nachzahlung habe ich jedoch unter Betracht der tariflichen Ausschlussfrist nur rückwirkend zum März 2019.
Wie verhält es sich dann mit den Stufen?
Tatsächlich
01.01.2017 EG 9a Stufe 3
01.01.2018 EG 9a Stufe 4 (durch Stufenverkürzung)
Demnach rechtlich
01.01.2017 EG10 Stufe 3
01.01.2018 EG10 Stufe 4 (hat Bestand?)
Also aktuell dann EG10 Stufe 4, mit Stufenaufstieg in Stufe 5 zum 01.01.2022
?