Autor Thema: Neue Stellenbewertung - Umsetzung erst mit neuem Stellenplan...  (Read 11186 times)

Lars73

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Der Arbeitgeber könnte auf die Idee kommen zu hinterfragen ob die Tätigkeiten aus der Bewertung tatsächlich schon die ganze Zeit die wahrzunehmenden Tätigkeiten waren. Aber aus der bisherigen Schilderung ergibt sich kein entsprechender Versuch des Arbeitgebers. Wenn man starken Druck auf den Arbeitgeber ausübt könnte es passieren, dass er solche Optionen versucht.

Das Problem was der Arbeitgeber hat, dass durch die rückwirkende Korrektur deutlich wird, dass jemand dir unzulässiger Weise höherwertige Aufgaben übertragen hat. Dier kann für die verantwortlichen Personen ggf. Konsequenzen hat. Dies berührt aber nicht die Frage deiner Eingruppierung.

superbraz

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Der Arbeitgeber könnte auf die Idee kommen zu hinterfragen ob die Tätigkeiten aus der Bewertung tatsächlich schon die ganze Zeit die wahrzunehmenden Tätigkeiten waren. Aber aus der bisherigen Schilderung ergibt sich kein entsprechender Versuch des Arbeitgebers. Wenn man starken Druck auf den Arbeitgeber ausübt könnte es passieren, dass er solche Optionen versucht.

Das Problem was der Arbeitgeber hat, dass durch die rückwirkende Korrektur deutlich wird, dass jemand dir unzulässiger Weise höherwertige Aufgaben übertragen hat. Dier kann für die verantwortlichen Personen ggf. Konsequenzen hat. Dies berührt aber nicht die Frage deiner Eingruppierung.

Die Tätigkeiten als solche sind mit den Jahren gewachsen, an sich werden diese jedoch (auch aus persönlichem Interesse) bereits schon viel länger ausgeübt. (offiziell mit übernahme der EDV Stelle zum 01.03.2014 jedoch die volle Verantwortung) - zum 01.01.2017 wurde die Stellenbeschreibung auf Antrag angepasst und durch den Überweiltungstarifvertrag erfolgte die Eingruppierung in die EG 9a.

Ich möchte weder dem AG, noch dem Personalleiter in irgend einer Form Vorwürfe machen.
Wir sind eine relativ kleine Verwaltung und es handelt sich bei meiner Stelle um einen Sonderfall, der nun nicht alltäglich ist.

Ich werde sehen, wie die Gespräche verlaufen und ob nun "Kuhhandel" oder nicht, am Ende müssen beide Parteien damit leben - und sich hinterher noch in die Augen schauen können.

Kaiser80

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Wir sind eine relativ kleine Verwaltung und es handelt sich bei meiner Stelle um einen Sonderfall, der nun nicht alltäglich ist.

Ich werde sehen, wie die Gespräche verlaufen und ob nun "Kuhhandel" oder nicht, am Ende müssen beide Parteien damit leben - und sich hinterher noch in die Augen schauen können.

So ist es. Derelei und ähnliche Vorgänge finden in den Kommunalverwaltungen jedoch (leider) zu Hauf statt. Jedoch habe ich in meinen 8 Jahren als Mitglied der sog. Stellenbewertungskommission und stellv. PR Vorsitzender noch NICHT erlebt, dass es keine Lösung gibt, egal wer "Schuld" trägt oder wer was versäumt hat.