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Überstunden im Kindergarten
Carolinch 80:
Hallo zusammen,
Ich hab eine Frage bezüglich Überstunden im Kindergarten.
Ich arbeite 51 % .
Meine wöchentliche Arbeitszeit ist voll verplant in Arbeit am Kind und Teamsitzung.
Wie ist es mit Elternabend, Bastelnachmittagen , St. Martinsumzug und sonstigen Veranstaltungen außerhalb meiner Arbeitszeit.
Kann ich dafür Überstunden einreichen ?
Meine Chefin meinte das wäre Betriebsinteresse das kann ich nicht einreichen.
Hab schon mein Arbeitsvertrag durchgeschaut und schon viel gegoogelt aber find leider nicht wirklich was hilfreiches .
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Schon mal vielen Dank
Spid:
Überstunden sind es nur unter bestimmten Umständen. Wenn Deine Frage dahingehend zu verstehen ist, ob Dir die Mehrarbeit zu vergüten ist, so ist das zu bejahen. Wenn der AG Arbeitsstunden anordnet, hat er sie zu vergüten. Tut er das nicht, muß man sie auch nicht leisten.
RsQ:
--- Zitat von: Carolinch 80 am 22.10.2019 15:24 ---Wie ist es mit Elternabend, Bastelnachmittagen , St. Martinsumzug und sonstigen Veranstaltungen außerhalb meiner Arbeitszeit.
--- End quote ---
Es ist wohl die Krux von Stellen im Bildungs- und Sozialbereich, dass oft quasi erwartet wird, dass man das "so nebenbei mit macht".
Es betrifft ja bspw. auch Lehrer, die zwar eine 50%-Stelle haben, aber trotzdem das ganze Nebenher-Programm (Elternabende, Konferenzen, ...) zu 100% abdecken müssen.
Da es vermutlich den Betriebsfrieden stört, wenn man sich hier konfrontativ verhält(?), erstmal die Frage: Wie machen es die anderen Kollegen/Kolleginnen? Machen die das als unbezahlte Mehrarbeit - oder reduzieren sie ihre Vollzeit-Arbeit dafür an anderer Stelle, um das zeitlich aufzufangen?
Carolinch 80:
@ Spid ja genau das meinte ich. Danke.
@RsQ ich bin die einzige Teilzeitbeschäftigte, die anderen sind 100% Kräfte.
Die gleichen das mit ihrer Vor und Nachbereitungdzeit aus.
Spid:
@RsQ: Eher stellt das Verhalten des AG eine Störung des Betriebsfriedens dar.
@TE: Wenn der AG möchte, daß Du arbeitest, muß er es auch zahlen. Alles, was Du aufzählst, ist entweder entgeltpflichtige Arbeitsleistung oder außerhalb Deiner Arbeitszeit und durch Dich nicht zu leisten.
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