Autor Thema: [HE] Verkürzung der Probezeit  (Read 3363 times)

bettelmusikant

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[HE] Verkürzung der Probezeit
« am: 23.10.2019 08:46 »
Hallo,

in Hessen beträgt gem. § 9 HLVO die regelmäßige Probezeit drei Jahre, die Mindestprobezeit ein Jahr, bestimmte Zeiten hauptberuflicher Tätigkeiten können bis zur Mindestprobezeit auf die Probezeit angerechnet werden, soweit ja alles klar.
Ich weiß, dass in es anderen Bundesländern (BY) und auf Bundesebene (§ 9 LVO) Tatbestände gibt, die zu einer Verkürzung führen können (Bewährung, Abschlussnote).
Frage: Gibt es in Hessen, bis auf politische Beamte (Sonderfall), keine Möglichkeit die Probezeit zu kürzen? Oder ist das Fehlen einer expliziten Norm kein Hindernis und es steht der obersten Dienstbehörde frei, die Probezeit zu kürzen?
« Last Edit: 26.10.2019 03:53 von Admin2 »

Mask

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Antw:Verkürzung der Probezeit [HE]
« Antwort #1 am: 23.10.2019 15:03 »
Gilt auf Bundesebene nicht die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ? In dieser wäre § 9 was ganz anderes und die Probezeit nach §§ 28,29 entsprechend der hessischen Maßgaben geregelt.

Unabhängig davon sind mE nach die Möglichkeiten zur Verkürzung der Probezeit durch § 9 II 3 HLVO iVm § 7 I HBG sowie § 9 IV HLVO abschließend geregelt.

Der Landesgesetzgeber hat hier seinen durch § 10 BeamtStG gesetzten Rahmen ausgeschöpft und eine regelmäßige Probezeit nebst Anrechnungs-Kürzungsmöglichkeiten definiert, hier bleibt meiner Meinung nach kein Raum für weitere Ermessensausübung.

bettelmusikant

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Antw:Verkürzung der Probezeit [HE]
« Antwort #2 am: 23.10.2019 15:25 »
Danke für deine Ausführungen. Natürlich gilt bei Bund die BLV, hatte mich verlesen. Anderes Bundesland, was ich als Beispiel anführen wollte, wäre noch Brandenburg (§ 9 LVO).
Ich hätte die hessische Regelung auch so verstanden, dass es neben der Anrechnung keine Möglichkeit der Kürzung gibt, aber angeblich (Hörensagen) würde es so in einem RP praktiziert.

Mask

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Antw:Verkürzung der Probezeit [HE]
« Antwort #3 am: 24.10.2019 08:18 »
Gerne  :)

Also ich habe im Geschäftsbereich meines Ministeriums noch nie davon gehört, allerdings muss das nicht heißen, dass das nicht doch irgendwann, irgendwo von irgendwem mal gemacht wurde  ;)

Wenn es dich selber betrifft, stell einfach mal den Antrag und kuck wie die Abteilung Z / Personalreferat / Behördenleitung, wer auch immer darauf reagiert.

Wenn du der Personaler bist und das für jemand anders prüfen sollst, würde ich es lieber lassen.