Autor Thema: Befristete Stellen tauchen nicht im Haushalts-/Stellenplan auf?  (Read 7089 times)

maiklewa

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Hallo,

ist es tatsächlich so, dass befristete Stellen im Haushalts- und, oder Stellenplan nicht auftauchen (müssen)?

Welche Grundlage gibt es dafür?

Danke und Grüße

Lars73

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Im Haushalts muss das Geld dafür Verfügbar sein (einschließlich der Möglichkeit die Vertragslaufzeit abzudecken). Eine Stelle im Stellenplan ist nicht erforderlich.
Diese ist nur für Dauerverträge erforderlich, weil man damit ja eine sehr lange Bindung eingeht.

Ist alles im Haushaltsrecht geregelt bzw. ergibt sich aus der Anwendung der entsprechenden Regelungen.

Caesar42

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Befristete Stellen im Stellenplan aufzunehmen wäre auch nicht besonders praktikabel. Oftmals tritt dieser Fall erst im Laufe des Jahres auf (Elternzeit-/Krankheitsvertretung). Und da der Stellenplan Teil des HH-Plans ist, müsste das zuständige Gremium jedes Mal den HH-Plan ändern...

Caesar42

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P.S. Grundlage wäre die jeweilige Gemeineordnung bzw. in Nds. die NkomVG

nichts_tun

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Oftmals tritt dieser Fall erst im Laufe des Jahres auf (Elternzeit-/Krankheitsvertretung).

Dafür bedarf es keiner Stelle, sondern es wird eine Person vertretungsweise eingestellt. Die Besetzung ändert sich, nicht der Stellenplan als solcher.

Stefl

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Die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen hat mit dem Stellenplan im Grunde überhaupt nichts zu tun. Aufgrund der Angaben im Stellenplan kann i. d. R. nicht auf den Inhalt von Arbeitsverträgen geschlossen werden.

Sofern Stellen generell wegfallen, findet man im Stellenplan häufig einen kw-Vermerk (künftig wegfallen).

Ist alles im Haushaltsrecht geregelt bzw. ergibt sich aus der Anwendung der entsprechenden Regelungen.
Könntest du dazu detailliertere Angaben machen? Interessiert mich! Im Umkehrschluss würde das doch bedeuten, dass ich alle Stellen befriste und somit keinen Stellenplan benötige??

Mask

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In Hessen zum Beispiel aus 49 LHO.

„Tarifbeschäftigte in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen dürfen nur eingestellt werden, soweit in der Stellenübersicht freie Stellen der in Betracht kommenden Laufbahngruppe zur Verfügung stehen.“

Heisst im Umkehrschluss, bei befristeten AVs ist keine Planstelle nötig.

Theoretisch könnte ich alle meine Tarifstellen befristen, dann bräuchte ich nur noch für meine Beamten einen Stellenplan aber 1) werde ich da Probleme mit dem TzBfG bekommen und 2) keine Mitarbeiter finden 🤔

BeamterBR

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In Mecklenburg-Vorpommern gilt im kommunalen Bereich §4a GemHVO-Doppik M-V. Dort sind Stellen über eine Befristung von 6 Monaten im Stellenplan auszuweisen. Darunter müssen nur die Personalkostenansätze vorhanden sein.

Skedee Wedee

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Baden-Württemberg: § 5 GemHVO

(1) Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer auszuweisen...

Wastelandwarrior

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Brandenburg KomHKV

§ 9
Stellenplan

Der Stellenplan hat für jeden nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen. ...