Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wechsel von Kommune zum Land
Sebastian84:
Hallo Zusammen,
ich habe widersprüchliche Antworten auf meine Fragen erhalten und hoffe, dass ich hier genauere Antworten bekomme.
Ich habe die letzten 14 Jahre im Bereich des TVÖD Kommune gearbeitet, zuletzt bei einer Kreisverwaltung.
Ich war dort mit EG9B Stufe drei eingruppiert und habe außerdem noch eine Fachkräftezulage von 200 Euro erhalten plus weiterer kleiner (nicht nennenswerter) Zulagen.
Zum 01.10 bin ich zu einer Landesbehörde gewechselt. Hier aktuell mit Stufe 10, mit Wegfall aller Zulagen.
Meine Stufenfestsetzung wird aktuell geprüft und soll einige Zeit in Anspruch nehmen. Der jetzige Arbeitgeber prüft, ob meine alten Aufgaben mit den Aufgaben der neuen Stelle übereinstimmen. Laut Stellenprofil sollte es dort keine Probleme geben, etwas Sorge habe ich trotzdem. Aufgrund der Fachkräftezulage beim alten AG hätte ich beim Land trotz Höhergruppierung, in Stufe vier gerade mal einen Euro mehr. Katastrophal wäre natürlich eine Stufenfestsetzung in eins, dann hätte ich auf einen Schlag mehrere hundert Euro weniger. Für den Fall gibt es aber einen Plan B und zur Not sogar noch einen Plan C.
Resturlaub wurde von meinem alten AG auf den neuen übertragen, das hat gut geklappt.
Bei der sogenannten Jahressonderzahlung gehen die Meinungen aber weit auseinander. Personalsachbearbeiter und Personalrat sind der Meinung, dass ich eine volle Jahressonderzahlung bekomme. Ich bin zwar erst ab Oktober hier, aber das spiele laut TVÖD L wohl keine Rolle.
Ich lese jedoch ganz klar: "Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt. " Ich bin neu eingestellt worden, durch den Wechsel von Kommune zum Land habe ich dort gekündigt und hier einen neuen Vertrag unterschrieben. Können meine Zeiten trotzdem angerechnet werden? Vor allem automatisch, ohne, dass ich erst etwas beantragen muss? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das überhaupt so klappt.
Hat außerdem jemand Erfahrungen gemacht, wie gut oder schlecht der Stufenübertrag geklappt hat? Bei Beibehaltung der gleichen Entgeltgruppe ist das ja einfacher, bei einer Höhergruppierung werden die Zeiten wohl nicht ganz so locker angerechnet.
Ich freue mich auf Eure Antworten und bedanke mich im Voraus.
LG
Sebastian
Spid:
Sofern die Rechtsmeinung des jeweiligen AG zur Eingruppierung zutreffend war bzw. ist, sehe ich nicht mal eine Handvoll Konstellationen, bei denen es sich um einschlägige Berufserfahrung im Tarifsinne handeln könnte. Anspruch besteht somit mutmaßlich lediglich auf Zuordnung zu Stufe 1. Sofern es sich um Täitgkeiten nach den Allg. Tätigkeitsmerkmalen handelt, ist das eine gesicherte Einschätzung, ansonsten bitte den Beschäftigungsbereich angeben.
Für die JSZ ist alleine ein Arbeitsverhältnis am 01.12. sowie ein Entgeltanspruch (oder Entgeltersatzanspruch) in den Kalendermonaten des Kalenderjahres gegen den aktuellen AG relevant. Die JSZ ist somit für Dich entsprechend um soviele Zwölftel zu reduzieren, wie Du in Kalendermonaten keinen Entgeltanspruch (oder Entgeltersatzanspruch) gegen Deinen jetzigen AG hattest.
Sebastian84:
Tätigkeitsbereich ist IT. Systemadministration um genau zu sein. Und hier fangen wie immer die Probleme an.
Das mit der JSZ ist genau das, was ich mir gedacht habe.
Spid:
In dieser Konstellation sehe ich - unter der Prämisse der zutreffenden Rechtsmeinung der jeweiligen AG zur Eingruppierung - keine einschlägige Berufserfahrung. Die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung oder bereits erworbener Stufen liegt im alleinigen Ermessen des AG, ein Anspruch jenseits von Stufe 1 besteht nicht.
Sebastian84:
Danke für die Antwort.
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