Autor Thema: Wechsel von Kommune zum Land  (Read 8641 times)

Sebastian84

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Wechsel von Kommune zum Land
« am: 23.10.2019 14:41 »
Hallo Zusammen,

ich habe widersprüchliche Antworten auf meine Fragen erhalten und hoffe, dass ich hier genauere Antworten bekomme.

Ich habe die letzten 14 Jahre im Bereich des TVÖD Kommune gearbeitet, zuletzt bei einer Kreisverwaltung.

Ich war dort mit EG9B Stufe drei eingruppiert und habe außerdem noch eine Fachkräftezulage von 200 Euro erhalten plus weiterer kleiner (nicht nennenswerter) Zulagen.

Zum 01.10 bin ich zu einer Landesbehörde gewechselt. Hier aktuell mit Stufe 10, mit Wegfall aller Zulagen.

Meine Stufenfestsetzung wird aktuell geprüft und soll einige Zeit in Anspruch nehmen. Der jetzige Arbeitgeber prüft, ob meine alten Aufgaben mit den Aufgaben der neuen Stelle übereinstimmen. Laut Stellenprofil sollte es dort keine Probleme geben, etwas Sorge habe ich trotzdem. Aufgrund der Fachkräftezulage beim alten AG hätte ich beim Land trotz Höhergruppierung, in Stufe vier gerade mal einen Euro mehr. Katastrophal wäre natürlich eine Stufenfestsetzung in eins, dann hätte ich auf einen Schlag mehrere hundert Euro weniger. Für den Fall gibt es aber einen Plan B und zur Not sogar noch einen Plan C.

Resturlaub wurde von meinem alten AG auf den neuen übertragen, das hat gut geklappt.

Bei der sogenannten Jahressonderzahlung gehen die Meinungen aber weit auseinander. Personalsachbearbeiter und Personalrat sind der Meinung, dass ich eine volle Jahressonderzahlung bekomme. Ich bin zwar erst ab Oktober hier, aber das spiele laut TVÖD L wohl keine Rolle.

Ich lese jedoch ganz klar: "Im Falle von fehlenden Beschäftigungszeiten während des laufenden Jahres (beispielsweise bei Neueinstellungen im Jahresverlauf) wird die Sonderzahlung um 1/12 für jeden Monat ohne Gehalt gekürzt. " Ich bin neu eingestellt worden, durch den Wechsel von Kommune zum Land habe ich dort gekündigt und hier einen neuen Vertrag unterschrieben. Können meine Zeiten trotzdem angerechnet werden? Vor allem automatisch, ohne, dass ich erst etwas beantragen muss? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das überhaupt so klappt.

Hat außerdem jemand Erfahrungen gemacht, wie gut oder schlecht der Stufenübertrag geklappt hat? Bei Beibehaltung der gleichen Entgeltgruppe ist das ja einfacher, bei einer Höhergruppierung werden die Zeiten wohl nicht ganz so locker angerechnet.

Ich freue mich auf Eure Antworten und bedanke mich im Voraus.

LG
Sebastian

 

Spid

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #1 am: 23.10.2019 14:52 »
Sofern die Rechtsmeinung des jeweiligen AG zur Eingruppierung zutreffend war bzw. ist, sehe ich nicht mal eine Handvoll Konstellationen, bei denen es sich um einschlägige Berufserfahrung im Tarifsinne handeln könnte. Anspruch besteht somit mutmaßlich lediglich auf Zuordnung zu Stufe 1. Sofern es sich um Täitgkeiten nach den Allg. Tätigkeitsmerkmalen handelt, ist das eine gesicherte Einschätzung, ansonsten bitte den Beschäftigungsbereich angeben.

Für die JSZ ist alleine ein Arbeitsverhältnis am 01.12. sowie ein Entgeltanspruch (oder Entgeltersatzanspruch) in den Kalendermonaten des Kalenderjahres gegen den aktuellen AG relevant. Die JSZ ist somit für Dich entsprechend um soviele Zwölftel zu reduzieren, wie Du in Kalendermonaten keinen Entgeltanspruch (oder Entgeltersatzanspruch) gegen Deinen jetzigen AG hattest.

Sebastian84

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #2 am: 23.10.2019 15:04 »
Tätigkeitsbereich ist IT. Systemadministration um genau zu sein. Und hier fangen wie immer die Probleme an.

Das mit der JSZ ist genau das, was ich mir gedacht habe.

Spid

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #3 am: 23.10.2019 15:14 »
In dieser Konstellation sehe ich - unter der Prämisse der zutreffenden Rechtsmeinung der jeweiligen AG zur Eingruppierung - keine einschlägige Berufserfahrung. Die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung oder bereits erworbener Stufen liegt im alleinigen Ermessen des AG, ein Anspruch jenseits von Stufe 1 besteht nicht.

Sebastian84

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #4 am: 23.10.2019 15:41 »
Danke für die Antwort.

Amiga

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #5 am: 23.10.2019 16:09 »
In dieser Konstellation sehe ich - unter der Prämisse der zutreffenden Rechtsmeinung der jeweiligen AG zur Eingruppierung - keine einschlägige Berufserfahrung. Die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung oder bereits erworbener Stufen liegt im alleinigen Ermessen des AG, ein Anspruch jenseits von Stufe 1 besteht nicht.

Er hat es zugegebenermaßen etwas dürftig - besser gar nicht- beschrieben, was seine vergangenen und künftigen Aufgaben sind. Aber warum sollte er keine einschlägige Berufserfahrung haben? Meinst du das, weil er vorher eine Stelle nach E9b und nun nach E10 (s. Beitrag #1 ...stufe soll wohl Entgeltgruppe sein) ausfüllt? Ich könnte das erst beurteilen, wenn ich seine Berufserfahrung kenne. Beschreibst du mir das mal genauer? Es interessiert mich.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Spid

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #6 am: 23.10.2019 16:12 »
Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

Amiga

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #7 am: 23.10.2019 16:13 »
Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

Das erklärt so einiges. 8)
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Texter

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #8 am: 23.10.2019 20:23 »
Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

Wenn sich die auszuübende Tätigkeit nicht ändert, sondern sich lediglich die Eingruppierung aufgrund von Größe, unterstellten Mitarbeitern oder was weiß ich was ändert, liegt aber doch einschlägige Berufserfahrung vor, oder?

Spid

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #9 am: 23.10.2019 20:55 »
Ich sehe nicht, daß die Erfahrung in der Führung von bspw. 3 unterstellten Mitarbeitern eine einschlägige Berufserfahrung für die Führung von 70 unterstellten Mitarbeitern sei - oder Budgetverantwortung für 2500€ für 750000000€, zumal es sich ja dabei um jeweils unterschiedliche auszuübende Tätigkeiten handelt. Das BAG setzt zwar nur grundsätzlich voraus, daß der TB die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat, damit diese einschlägig sei (u.a. BAG Urteil v. 20.09.2012 - 6 AZR 211/11 und Urteil v. 24.10.2013 - 6 AZR 964/11) - mir fielen als Ausnahme aber nur solche Konstellationen ein, in denen zwischen den Entgeltordnungen unterschiedliche Wertigkeiten für die selbe auszuübende Tätigkeit vorgeben.

Sebastian84

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #10 am: 24.10.2019 07:22 »
Um einige Beispiele aufzuzeigen.

Zu den Aufgaben eines Systemadministrators gehören z.B.:
- Administration des Netzwerkes
- Administration der Fachverfahren
- Administration der Server

Diese Tätigkeiten habe ich auch beim alten AG ausgeführt. Wenn ich hier eine Netzwerkdose schalte, ist es eins zu eins identisch wie beim alten AG.

Wenn ich hier einen Windows Server aufsetze und konfiguriere, ist es hier genau so zu tun wie überall auch.

Zugegebener Maßen sind hier (zum Teil) andere Soft- und Hardwareverfahren als beim alten AG, aber im Kern sind die Aufgaben identisch.

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt von Tätigkeiten, der Großteil der Arbeit ist tatsächlich ähnlich oder gleich.

Die alte Behörde war auch wesentlich größer und hatte einen größeren "Kundenstamm".

Spid

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #11 am: 24.10.2019 07:26 »
Ich sehe nichts, was eine Abweichung vom in der gefestigten Rechtsprechung des BAG aufgestellten Grundsatz rechtfertigte.

lowsounder

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #12 am: 24.10.2019 08:36 »
Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

Da die EGO der Kommunen und die der Länder sich aber unterscheidet ist das doch egal oder? Wenn die Tätigkeiten in der Kommune einer 9b entsprochen haben ist es doch im Bereich des Möglichen, dass sie im Bereich des TV-L eben einer Eg10 entsprechen. Und so wäre doch problemlos eine Stufe 3 möglich oder?

Spid

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #13 am: 24.10.2019 08:46 »
Das BAG setzt zwar nur grundsätzlich voraus, daß der TB die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat, damit diese einschlägig sei (u.a. BAG Urteil v. 20.09.2012 - 6 AZR 211/11 und Urteil v. 24.10.2013 - 6 AZR 964/11) - mir fielen als Ausnahme aber nur solche Konstellationen ein, in denen zwischen den Entgeltordnungen unterschiedliche Wertigkeiten für die selbe auszuübende Tätigkeit vorgeben.

Weshalb ich eingangs nach dem Tätigkeitsbereich fragte und dies anhand der Angaben ausschließen konnte.

WasDennNun

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Antw:Wechsel von Kommune zum Land
« Antwort #14 am: 25.10.2019 15:29 »
Deswegen sollte man sich auch nicht auf so einen Quatsch wie einschlägige Berufserfahrung in einem solchen Fall einlassen, sondern klipp und klar den AG auffordern seine Kann-Regelungen anzuwenden und die Stufe in der man eingestellt wird im AV festschreiben lassen. Wenn der AG dieses nicht will, dann muss er sich halt einen anderen Deppen suchen.
Bzw: Wenn die einen eine andere Stufe als gewünscht und begründbar geben, dann gleich die Kündigung einreichen.