Autor Thema: Vorranginge Mitwirkung der Personalrates  (Read 11364 times)

Spid

  • Gast
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #15 am: 24.10.2019 11:17 »
Ein bloßer Gestattungsanspruch

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #16 am: 24.10.2019 11:30 »
Aber ein Anspruch...

BStromberg

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #17 am: 24.10.2019 11:31 »
Ihre Personalräte sollten sich mal fachlich fortbilden lassen (Grundlagenschulung "Personalwirtschaft für Anfänger" sollte genügen), bevor man i.R.d. LPVG-Beteiligung unhaltbare Ansichten vertritt und sich damit selbst diskreditiert.

Es ist doch noch gar keine Zusage bzw. Urkunde ausgehändigt worden, insofern stehen der PV alle ihr gegebenen Mitwirkungsrechte zu, ob das zeitlich vor der Information/Einbindung der pol. Gremien erfolgt oder erst danach, ist m.M.n. total belanglos. Ich kenne persönlich zwar auch eher den umgekehrten Weg, aber sei es drum, das tut nichts zur Sache; ist eher eine Stilfrage. Anders verhält es sich in NRW z.B. bei der Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten; diese hat mitunter exklusive Vorrechte und ist demnach vor den übrigen Akteuren einzubinden.

Die Mitwirkungsrechte i.R.d. eigentlichen Auswahlverfahrens (Akteneinsicht, TN an der Vorstellungsrunde etc.) kann ich nicht beurteilen ohne Hintergrundwissen, wo sich der SV abspielt.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Majon

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 110
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #18 am: 24.10.2019 11:45 »
Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch des PR auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
Kommt zumindest auf das Bundesland an.

Yep, zum Beispiel in Schleswig-Holstein hat der Personalrat gemäß § 49, Abs. 4 MBG einen Anspruch auf Teilnahem an Vorstellungsgesprächen!

Ich erkenne in der Regelung keinen Anspruch.

Hm, nach kurzer Recherche musste ich feststellen, dass es tatsächlich keinen rechtlichen Anspruch des PR auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen zu geben scheint...

Allerdings kann ich aus meiner nunmehr 33 jährigen Tätigkeit im öD in Schleswig-Holstein, meiner ~25 jährigen Tätigkeit als Personalrätin sowie ~ einem Dutzend eigener Vorstellungsgespräche ableiten, dass zumindest in Schleswig-Holstein den Personalräten das Recht auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen zugestanden wird und dass die "kann-Vorschrift" aus § 49, Abs. 4 MBG Schl.-H. ("An Vorstellungsgesprächen und Auswahlverfahren sowie an Prüfungen und Eignungsfeststellungen, die eine Dienststelle von den Beschäftigten ihres Bereiches oder von Personen, die sich um Einstellung bewerben, abnimmt, sowie an der Auswertung von Tests dieser Personen kann ein Mitglied des für diesen Bereich zuständigen Personalrates beratend teilnehmen.") so ausgelegt wird, als könne der Personalrat entscheiden, ob er an einem Vorstellungsgespräch teilnimmt, oder nicht...

Lars73

  • Gast
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #19 am: 24.10.2019 12:13 »

Strittig, wenn überhaupt, ist die "rechtzeitige und umfassende Beteiligung", denn grds handelt es sich m.E. um eine Bringschuld der Diensstelle und nicht wie @Lars73 darlegt um "informationen einholen". Sofern ihr sowas vor eine Einigungsstelle bringen wollt, erachte ich dies für eine erfolglose Maßnahme. Alles was ihr tun könnt ist das Verfahren zu verzögern... Aber wofür...

Mein Punkt war ein anderer. Wenn die Dienststelle keine Teilnahme am Vorstellungsgespräch erlaubt muss sie den Personalrat viel umfangreicher Informieren. Wenn man diese Möglichkeiten geschickt nutzt wird die Dienststelle sich überlegen ob es nicht doch einfacher ist den Personalrat zum Vorstellungsgespräch einzuladen.   

MrRossi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 661
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #20 am: 24.10.2019 12:46 »

Strittig, wenn überhaupt, ist die "rechtzeitige und umfassende Beteiligung", denn grds handelt es sich m.E. um eine Bringschuld der Diensstelle und nicht wie @Lars73 darlegt um "informationen einholen". Sofern ihr sowas vor eine Einigungsstelle bringen wollt, erachte ich dies für eine erfolglose Maßnahme. Alles was ihr tun könnt ist das Verfahren zu verzögern... Aber wofür...

Mein Punkt war ein anderer. Wenn die Dienststelle keine Teilnahme am Vorstellungsgespräch erlaubt muss sie den Personalrat viel umfangreicher Informieren. Wenn man diese Möglichkeiten geschickt nutzt wird die Dienststelle sich überlegen ob es nicht doch einfacher ist den Personalrat zum Vorstellungsgespräch einzuladen.

je nachdem in welchem Bundesland.

Kaiser80

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,443
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #21 am: 24.10.2019 14:09 »

Strittig, wenn überhaupt, ist die "rechtzeitige und umfassende Beteiligung", denn grds handelt es sich m.E. um eine Bringschuld der Diensstelle und nicht wie @Lars73 darlegt um "informationen einholen". Sofern ihr sowas vor eine Einigungsstelle bringen wollt, erachte ich dies für eine erfolglose Maßnahme. Alles was ihr tun könnt ist das Verfahren zu verzögern... Aber wofür...

Mein Punkt war ein anderer. Wenn die Dienststelle keine Teilnahme am Vorstellungsgespräch erlaubt muss sie den Personalrat viel umfangreicher Informieren. Wenn man diese Möglichkeiten geschickt nutzt wird die Dienststelle sich überlegen ob es nicht doch einfacher ist den Personalrat zum Vorstellungsgespräch einzuladen.

So ist es nämlich, dann habe ich deinen Punkt zunächst falsch verstanden.

Caesar42

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #22 am: 25.10.2019 11:01 »
Vorbereitende Maßnahmen unterliegen nicht der Mitbestimmung, sondern lediglich die Maßnahme (Einstellung etc.) an sich.
D.h. ein Anspruch auf Teilnahme an den Auswahlverfahren ergibt sich nicht. Auch das Maß bzw. der Umfang kann aus den einschlägigen Regelungen nicht abgeleitet werden, lediglich DAS z. B. bei der Einstellung mitbestimmt wird.

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #23 am: 25.10.2019 11:42 »
...die Frage, wer jetzt zuerst oder nachrangig beteiligt wurde, ist vollkommen unerheblich...viel schwerwiegender ist der Umstand der unterlassenen Beteiligung am Vorstellungsgespräch...hier wurde dem PR die Möglichkeit genommen, sich umfassend zu informieren bzw. auf eine gerechtes Verfahren zu achten...

...die Durchführung der Vorstellungsgespräche ohne PR würde ich (in NRW) als Ablehnungsgrund im Mitbestimmungsverfahren nehmen und der Einstellung nicht zustimmen...zwar kann (in NRW) das zuständige Organ in Personalentscheidungen auch bei gegenteiliger Entscheidung der Einigungstelle von seinem "Letztentscheidungsrecht" Gebrauch machen und so die Einstellung gleichwohl vornehmen, jedoch vergehen bis dahin einige Wochen bis Monate ins Land und der Bewerber steht vielleicht gar nicht mehr zur Verfügung...

...die Verwaltungsleitung wird sich dann künftig eine andere Verfahrensweise überlegen (frühzeitige Einbindung/Beteiligung des PR)....so gesehen dient die Ablehnung im Mitbestimmungsverfahren zumindest als Erziehungsmaßnahme für die Verwaltungsleitung...

...manchmal muss man die Verwaltungsleitung auch erziehen...wie bei einem kleinem Hund, wo man das Stöckchen auch erst 20 mal werfen muss, bevor er es selbständig zurückbringt... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #24 am: 25.10.2019 12:11 »
...die Frage, wer jetzt zuerst oder nachrangig beteiligt wurde, ist vollkommen unerheblich...viel schwerwiegender ist der Umstand der unterlassenen Beteiligung am Vorstellungsgespräch...hier wurde dem PR die Möglichkeit genommen, sich umfassend zu informieren bzw. auf eine gerechtes Verfahren zu achten...

...die Durchführung der Vorstellungsgespräche ohne PR würde ich (in NRW) als Ablehnungsgrund im Mitbestimmungsverfahren nehmen und der Einstellung nicht zustimmen...
Vorab natürlich durch mehrfachen schriftlichen in Salamitaktik nachfragen, die Teilnehmer des Vorstellungsgespräches löchern, bis sie Emmentalersalamie heißen.
Natürlich mit den Hinweis, dass man ja nicht dabei war.....

Spid

  • Gast
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #25 am: 25.10.2019 12:41 »
...die Frage, wer jetzt zuerst oder nachrangig beteiligt wurde, ist vollkommen unerheblich...viel schwerwiegender ist der Umstand der unterlassenen Beteiligung am Vorstellungsgespräch...hier wurde dem PR die Möglichkeit genommen, sich umfassend zu informieren bzw. auf eine gerechtes Verfahren zu achten...

...die Durchführung der Vorstellungsgespräche ohne PR würde ich (in NRW) als Ablehnungsgrund im Mitbestimmungsverfahren nehmen und der Einstellung nicht zustimmen...zwar kann (in NRW) das zuständige Organ in Personalentscheidungen auch bei gegenteiliger Entscheidung der Einigungstelle von seinem "Letztentscheidungsrecht" Gebrauch machen und so die Einstellung gleichwohl vornehmen, jedoch vergehen bis dahin einige Wochen bis Monate ins Land und der Bewerber steht vielleicht gar nicht mehr zur Verfügung...

...die Verwaltungsleitung wird sich dann künftig eine andere Verfahrensweise überlegen (frühzeitige Einbindung/Beteiligung des PR)....so gesehen dient die Ablehnung im Mitbestimmungsverfahren zumindest als Erziehungsmaßnahme für die Verwaltungsleitung...

...manchmal muss man die Verwaltungsleitung auch erziehen...wie bei einem kleinem Hund, wo man das Stöckchen auch erst 20 mal werfen muss, bevor er es selbständig zurückbringt... 8)

Dem LPVG NW ist zwar nichts zu den möglichen Ablehnungsgründen zu entnehmen, sie müssen sich aber gem. Rechtsprechung und Kommentarliteratur (u.a. Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein: Personalvertretungsrecht NRW) jedoch einen inhaltlichen Bezug zur Maßnahme aufweisen. Es handelt sich also um eine offenkundig unbeachtliche Zustimmungsverweigerung, die Maßnahme kann durchgeführt werden - und man stellt einfach jede konstruktive Zusammenarbeit mit dem PR - der ja ohnehin im Vergleich zu einem BR nicht ein einziges scharfes Schwert zu seiner Verfügung hat - ein.

egotrip

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 117
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #26 am: 25.10.2019 18:07 »
Also mir ist kein MBG oder LPVG bekannt, dass einem PR den ANSPRUCH auf Teilnnahme am Vorstellungsgespräch eröffnet. Da muss ich spid uneingeschränkt zustimmen

Also zumindest in Schleswig-Holstein wäre das nach dem Mitbestimmungsgesetz §49(4) dann aber doch so:


(4) An Vorstellungsgesprächen und Auswahlverfahren sowie an Prüfungen und Eignungsfeststellungen, die eine Dienststelle von den Beschäftigten ihres Bereiches oder von Personen, die sich um Einstellung bewerben, abnimmt, sowie an der Auswertung von Tests dieser Personen kann ein Mitglied des für diesen Bereich zuständigen Personalrates beratend teilnehmen. Zu Besprechungen zur Herstellung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe, die die Dienststelle durchführt oder von Dritten durchführen läßt, ist ein Mitglied des Personalrates hinzuzuziehen.


Spid

  • Gast
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #27 am: 25.10.2019 18:13 »
Inwiefern?

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,468
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #28 am: 25.10.2019 19:04 »
...was soll die Erbsenzählerei?

....das ist eine Regelung in den Landespersonalgesetzen, die naturgemäß die Rechtspositionen der Personalvertretungen regeln...insofern ist diese Kannregelung dahingehend auszulegen, dass es im Ermessen der Personalvertretungen liegt, ob sie teilnehmen oder nicht...

...wenn ihnen diese Ermessensentscheidung durch ein Veralten des AG genommen wird, sind die Personalvertretungen in ihren Rechten verletzt.und verfügen im mitbestimmungspflichtigen Einstellungsverfahren auch nicht über den gleichen Wissensstand wie der AG...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #29 am: 25.10.2019 19:36 »
Eine mögliche Auslegung, würde ich genüßlich durch die Instanzen ausfechten. Ist schon blöd für ne Personalvertretung, wenn sie ihre vermeintlichen Ansprüche auf Gesetzgebung stützen muß, deren Gesetzgeber an der Formulierung eines Anspruchs scheitert. Tja, Länder eben...

Auch wenn ein Anspruch bestünde, wäre das im übrigen kein Grund für das Verweigern der Zustimmung. Es fehlt der Bezug zur Maßnahme.