Autor Thema: Vorranginge Mitwirkung der Personalrates  (Read 11362 times)

Michaela Jung

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Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« am: 23.10.2019 18:47 »
Unser Personalrat (Kommune) soll der Neu-Einstellung eines Beamten zustimmen. Nun hat das Personalamt ZUERST die Zustimmung des Gemeinderates eingeholt und dann den Personalrat um Zustimmung ersucht. Wir halten das für einen Verfahrensfehler. Was meint Ihr? (Die Vorlage an den Gemeinderat wurde 5! Wochen vor der dortigen Sitzung erstellt. In dieser ganzen Zeit hat der Personalrat keinerlei Hinweis darauf erhalten.)

Lars73

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #1 am: 23.10.2019 18:58 »
Erst muss sich die Dienststelle eine Meinung bilden. Wenn dafür die Zustimmung des Gemeinderates nötig ist spricht nichts dagegen diesen vorher zu beteiligen. Worin soll den der Verfahrensfehler bestehen?

Michaela Jung

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #2 am: 23.10.2019 19:27 »
Bisher wurde IMMER zuerst der Personalrat um Zustimmung gefragt. Lt. LPVG ist die Maßnahme Zustimmungspflichtig. Auch hat der Personalrat keine Möglichkeit zu einer Teilnahme an einem Vorstellungsgesprächs erhalten, dieses hat aber im Gemeinderat stattgefunden.

Spid

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #3 am: 23.10.2019 19:39 »
Das beantwortet nicht die Frage von @Lars73. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch des PR auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Der Gemeinderat ist Bestandteil des AG und dessen Zustimmung Bestandteil der Meinungsbildung des AG. Ihr als PR seid doch jetzt und somit vor der Einstellung, der Ihr zustimmen sollt, zeitgerecht beteiligt worden. Wo also soll jenseits Deiner unbeachtlichen Gefühlchen ein Verfahrensfehler vorliegen?

Lars73

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #4 am: 23.10.2019 20:18 »
Ich sehe kein Verstoß gegen eure Rechte. Wenn die Dienststelle euch nicht am Vorstellungsgespräch teilnehmen lässt muss man halt nervig viele Informationen erfragen. Die Strategie klappt aber nur wenn es tatsächlich einebAuswahlentscheidung zwischen verschiedenen Bewerbern basierend auf dem Gespräch gab.

Kaffeetassensucher

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #5 am: 24.10.2019 07:48 »
Bisher wurde IMMER zuerst der Personalrat um Zustimmung gefragt.

"Das war schon immer so."

Halte ich für eine genauso valide Begründung für ein bestimmtes Verfahren wie "Das haben wir noch nie so gemacht", "Wo kämen wir denn dahin?" und "Da könnte ja jeder kommen." ...

MrRossi

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #6 am: 24.10.2019 09:05 »
Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch des PR auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
Kommt zumindest auf das Bundesland an.

Majon

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #7 am: 24.10.2019 09:23 »
Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch des PR auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
Kommt zumindest auf das Bundesland an.

Yep, zum Beispiel in Schleswig-Holstein hat der Personalrat gemäß § 49, Abs. 4 MBG einen Anspruch auf Teilnahem an Vorstellungsgesprächen!

MrRossi

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #8 am: 24.10.2019 09:44 »
Ich sehe kein Verstoß gegen eure Rechte. Wenn die Dienststelle euch nicht am Vorstellungsgespräch teilnehmen lässt muss man halt nervig viele Informationen erfragen. Die Strategie klappt aber nur wenn es tatsächlich einebAuswahlentscheidung zwischen verschiedenen Bewerbern basierend auf dem Gespräch gab.
Ohne Kenntnisse darüber in welchem Bundesland es ist, halte ich es für gewagt zu behaupten , das kein Verstoß gegen Rechte vorliegt.

Spid

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #9 am: 24.10.2019 10:40 »
Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch des PR auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
Kommt zumindest auf das Bundesland an.

Yep, zum Beispiel in Schleswig-Holstein hat der Personalrat gemäß § 49, Abs. 4 MBG einen Anspruch auf Teilnahem an Vorstellungsgesprächen!

Ich erkenne in der Regelung keinen Anspruch.

MrRossi

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #10 am: 24.10.2019 10:56 »
Ich auch nicht.

Kaiser80

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #11 am: 24.10.2019 10:57 »
Also mir ist kein MBG oder LPVG bekannt, dass einem PR den ANSPRUCH auf Teilnnahme am Vorstellungsgespräch eröffnet. Da muss ich spid uneingeschränkt zustimmen

"Wir" in NRW können uns zumindest auf betriebliche Übung berufen. "Haben wir schon immer so gemacht" ist eben manchmal doch was wert.

Strittig, wenn überhaupt, ist die "rechtzeitige und umfassende Beteiligung", denn grds handelt es sich m.E. um eine Bringschuld der Diensstelle und nicht wie @Lars73 darlegt um "informationen einholen". Sofern ihr sowas vor eine Einigungsstelle bringen wollt, erachte ich dies für eine erfolglose Maßnahme. Alles was ihr tun könnt ist das Verfahren zu verzögern... Aber wofür...


MrRossi

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #12 am: 24.10.2019 10:57 »
NPersVG

Kaiser80

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MrRossi

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Antw:Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
« Antwort #14 am: 24.10.2019 11:10 »
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