Autor Thema: 8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?  (Read 42588 times)

mathias172

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Guten Morgen liebe Leute,

ich bin ja immernoch sehr "frisch" im öffentlichen Dienst und lerne täglich noch Kuriosa dazu ;)
Eben hatte ich ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten wegen Dienstreisen.

Mein Vorgesetzter sagt, dass ich bei einer "eintägigen" Dienstreise (also nicht stundenweise mit Angabe der Zeiten) nur 8 Stunden angerechnet bekomme, ganz gleich, wie lange die Dienstreise tatsächlich dauert.

Kann das rechtens sein? Ich meine, wenn ich zu einer Tagung 2 Stunden im Zug sitzen muss, dann 9 Stunden in der Tagung und dann wieder 2 Stunden Zugfahrt zurück, plus Wartezeiten auf den Zug vorher, dann bekomme ich die 4 Stunden Fahrt plus Wartezeiten nicht als Arbeitszeit angerechnet? Arbeitsort ist im Vertrag natürlich festgelegt und sitz der Verwaltung in meinem Wohnort.

Danke für Euren Rat und liebe Grüße,

Mathias

Alien1973

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #1 am: 24.10.2019 09:57 »
Wirf mal einen Blick in eure Dienstvereinbarung...

Bei uns ist geregelt, dass bei "eintägigen" Dienstreisen bis zu max. 12 Std. angerechnet werden können.

Bei Mehrtägigen Reisen gilt das ebenfalls für den An- und Abreisetag. Bei dazwischen liegenden Tagen wird die Sollarbeitszeit an dem Tag angerechnet.

Hatte auch schon zwei "eintägige" hintereinander in der gleichen Stadt. Habe mit dem Personalamt vereinbart, dass eine Übernachtung gezahlt wird. So spart man sich Fahrtkosten und auch Stunden. Wurde ohne Probleme so genehmigt....

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #2 am: 24.10.2019 10:36 »
Je nach BT des TVÖD gibt es auch eine tarifliche Regelung, beim BT-V §44 Abs. 2 BT-V.

Lars73

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #3 am: 24.10.2019 12:09 »
Sind die 9h in der Tagung ohne Pausen. Die tatsächliche Arbeitszeit ist gutzuschreiben. Reisezeit hängt vom anzuwendenden Tarifvertrag und ggf. den Dienstvereinbarungen ab. Wenn die von Spid zitierte Regelung greift wird Reisezeit im Zug nur zum Auffüllen bis Regelarbeitszeit verwendet.

Dakmer

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #4 am: 24.10.2019 12:44 »
Bei uns ist seit kurzen abweichend von § 6 Abs. 9.1 TVöD geregelt, dass wir die Wegezeit angerechnet bekommen. Vielleicht hat der Arbeitgeber gemerkt, dass wir nicht mehr zu Fortbildungen fahren, weil die Wegezeit immer zu "unserem Vergnügen" stattfand. Dazu haben wir eine Dienstvereinbarung.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #5 am: 24.10.2019 13:06 »
Da Fortbildungen auch einfach durch den AG angeordnet werden können, hätte der AG einfach nur seine eigene Unzulänglichkeit festgestellt.

Kryne

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #6 am: 24.10.2019 13:14 »
Schau in die Dienstvereinbarung rein.

Bei uns wird die Reisezeit (ohne Beschränkung) gutgeschrieben, solange man ein Fahrzeug führt. Zugreisen und Mitfahren werden nicht gutgeschrieben.

Daher kommt es auch manchmal vor, dass 4 Leute zur gleichen Fortbildung mit 4 Autos fahren, denn es will ja keiner die Zeit verlieren. Ein Hoch auf Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit.

Mit dem Zug fährt natürlich garkeiner zu einer Fortbildung.

Die Nutzung eines Privat PKW muss genehmigt werden und begründet werden, sofern beabsichtigt ist die Kosten abzurechnen im Anschluss. Ich habe das Glück, dass mein Vorgesetzter mir immer den Privat PKW genehmigt und als Grund "Zeitersparnis" immer akzeptiert.


superbraz

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #7 am: 25.10.2019 08:09 »
bei uns ist fahrzeit > dienstzeit

warum sollte es auch anders sein?
Schließlich ist es keine Freizeit, denn man kann nichts privates unternehmen in dem moment.
Ob ich nun das Fahrzeug steuere oder nur daneben sitze, ich bin an Zeit und Ort gebunden, um zum Seminar für die Arbeit zu gelangen.
Bei uns sind manche Seminarangebote 2-3h Fahrzeit entfernt, pro Strecke!
Bei uns würde auch niemand sonst mehr ein Seminar besuchen freiwillig.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #8 am: 25.10.2019 08:21 »
Warum das anders sein sollte? Ganz einfach: es ist tariflich anders geregelt. Der Sachverhalt ist angesichts der abschließenden tariflichen Regelungen einer Dienstvereinbarung nicht zugänglich. Solange der AG keine Einrichtung im Sinne von §44 Abs. 3 BT-V ist, kann er das nur übertariflich gewähren - wenn er es denn kann.

Ich bin immer wieder überrascht, wie führungslos andere AG agieren. Fort- und Weiterbildungen sind hier kein „wünsch Dir was“. Ob jemand „freiwillig“ ein Seminar besucht, wäre also völlig unbeachtlich.

Kaffeetassensucher

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #9 am: 25.10.2019 08:54 »
bei uns ist fahrzeit > dienstzeit

warum sollte es auch anders sein?

Da könnte man auch fragen: Warum sollte es so sein?
Lehnt man sich im Zug oder auch im Auto (als Beifahrer) zurück und schläft noch ne Runde, liest ein Buch oder malt bunte Strichmännchen auf ein Blatt Papier, fiele es mir ziemlich schwer, dies als Arbeitszeit ansehen zu wollen ("Ich habe im Geiste Excel-Zellen gezählt", "Das war Fachliteratur! Der Ring, den Frodo in den Vulkan gelesen hat, steht für …!", "Das waren Vorab-Notizen für meine Präsentation, die ich gehalten habe!"?).

Zudem kenne ich als Grundsatz "Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit". Das mögen einzelne AG anders handhaben oder es mag oder mag nicht abweichende Regelungen dazu geben aber eben so habe ich das in der Ausbildung gelernt und so wird es auch bei uns gehandhabt.

BAT

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #10 am: 25.10.2019 09:25 »


Ich bin immer wieder überrascht, wie führungslos andere AG agieren. Fort- und Weiterbildungen sind hier kein „wünsch Dir was“. Ob jemand „freiwillig“ ein Seminar besucht, wäre also völlig unbeachtlich.

20. Jahrhundert? Fachkräftemangel noch nicht durchgeschlagen? Tiefe Ostzone?
Selbstredend haben die Arbeitnehmer flächendeckend das Heft in der Hand, was fast alle Verhaltensweisen im Arbeitsverhältnis angeht.

Im Handwerk und Gewerbe noch viel mehr. Die Leute zahlen nicht mehr Ihre Unterhaltsverpflichtungen weil Sie trotz Pfändung im Arbeitsverhältnis bleiben. Und da soll sich ein Arbeitnehmer wegen einer piefigen Fortbildung ans Bein pinkeln lassen?

Keine Ahnung, Spidsche Parellwelten. Oder halt Eisenhüttenstadt:-)

superbraz

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #11 am: 25.10.2019 09:45 »
bei uns ist fahrzeit > dienstzeit

warum sollte es auch anders sein?

Da könnte man auch fragen: Warum sollte es so sein?
Lehnt man sich im Zug oder auch im Auto (als Beifahrer) zurück und schläft noch ne Runde, liest ein Buch oder malt bunte Strichmännchen auf ein Blatt Papier, fiele es mir ziemlich schwer, dies als Arbeitszeit ansehen zu wollen ("Ich habe im Geiste Excel-Zellen gezählt", "Das war Fachliteratur! Der Ring, den Frodo in den Vulkan gelesen hat, steht für …!", "Das waren Vorab-Notizen für meine Präsentation, die ich gehalten habe!"?).

Zudem kenne ich als Grundsatz "Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit". Das mögen einzelne AG anders handhaben oder es mag oder mag nicht abweichende Regelungen dazu geben aber eben so habe ich das in der Ausbildung gelernt und so wird es auch bei uns gehandhabt.

ganz einfach > egal, ob ich da auf der Fahrt schlafe oder sonstiges, ich kann mich nicht frei bewegen und tun, was ich will, denn ich MUSS in diesem Moment in dem Fahrzeug sitzen, um für die Arbeit zur Fortbildung zu fahren.

Es steht im direkten Verhältnis zur Arbeit / Fortbildung...

Freizeit ist für mich die Zeit, in der ich selbst entscheiden kann, was ich mache - und das kann ich während der Fahrt nicht oder nur eingeschränkt.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #12 am: 25.10.2019 09:46 »


Ich bin immer wieder überrascht, wie führungslos andere AG agieren. Fort- und Weiterbildungen sind hier kein „wünsch Dir was“. Ob jemand „freiwillig“ ein Seminar besucht, wäre also völlig unbeachtlich.

20. Jahrhundert? Fachkräftemangel noch nicht durchgeschlagen? Tiefe Ostzone?
Selbstredend haben die Arbeitnehmer flächendeckend das Heft in der Hand, was fast alle Verhaltensweisen im Arbeitsverhältnis angeht.

Im Handwerk und Gewerbe noch viel mehr. Die Leute zahlen nicht mehr Ihre Unterhaltsverpflichtungen weil Sie trotz Pfändung im Arbeitsverhältnis bleiben. Und da soll sich ein Arbeitnehmer wegen einer piefigen Fortbildung ans Bein pinkeln lassen?

Keine Ahnung, Spidsche Parellwelten. Oder halt Eisenhüttenstadt:-)

Hier hat außer mir niemand das Heft in der Hand. Wenn führungsschwache Weicheier das andernorts zulassen, ist das deren Problem. Wir beschäftigen bundesweit und - auch wenn wir manchmal Probleme mit der Stellenbesetzung haben - scheinen hinreichend attraktiv zu sein. Hier nutzen wir die Möglichkeiten des Tarifvertrags, Karrieren von E6 über E7 und E9b in E10 oder E11 sind nicht unüblich, wir haben mehrere TB in E13 und höher ohne jede formale Qualifikation jenseits des allgemeinbildenden Schulabschlusses. Wer hingegen gehen möchte, kann jederzeit gehen. Wer häufig arbeitsunfähig ist, sich unwillig zeigt oder nachhaltige Verständnisprobleme mit meinen Anweisungen hat, geht auf jeden Fall. Üblicherweise stehen dann sofort ein paar TB des Zuwendungsgebers Gewehr bei Fuß, die gerne hier arbeiten würden.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #13 am: 25.10.2019 09:49 »
bei uns ist fahrzeit > dienstzeit

warum sollte es auch anders sein?

Da könnte man auch fragen: Warum sollte es so sein?
Lehnt man sich im Zug oder auch im Auto (als Beifahrer) zurück und schläft noch ne Runde, liest ein Buch oder malt bunte Strichmännchen auf ein Blatt Papier, fiele es mir ziemlich schwer, dies als Arbeitszeit ansehen zu wollen ("Ich habe im Geiste Excel-Zellen gezählt", "Das war Fachliteratur! Der Ring, den Frodo in den Vulkan gelesen hat, steht für …!", "Das waren Vorab-Notizen für meine Präsentation, die ich gehalten habe!"?).

Zudem kenne ich als Grundsatz "Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit". Das mögen einzelne AG anders handhaben oder es mag oder mag nicht abweichende Regelungen dazu geben aber eben so habe ich das in der Ausbildung gelernt und so wird es auch bei uns gehandhabt.

ganz einfach > egal, ob ich da auf der Fahrt schlafe oder sonstiges, ich kann mich nicht frei bewegen und tun, was ich will, denn ich MUSS in diesem Moment in dem Fahrzeug sitzen, um für die Arbeit zur Fortbildung zu fahren.

Es steht im direkten Verhältnis zur Arbeit / Fortbildung...

Freizeit ist für mich die Zeit, in der ich selbst entscheiden kann, was ich mache - und das kann ich während der Fahrt nicht oder nur eingeschränkt.

Derlei Vorbringungen sind unbeachtlich. Du hast mutmaßlich einen Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel auf den TVÖD unterschrieben und dessen Bestimmungen sind eindeutig und unmißverständlich.

Kaiser80

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #14 am: 25.10.2019 10:18 »

Keine Ahnung, Spidsche Parellwelten. Oder halt Eisenhüttenstadt:-)

Wie ich von einem Bekannten erfahren habe, muss es sich ob seiner Namenswahl eher um Südtirol handeln...