OK, ich bin der Vertreter bis ein neuer Kollege einstellt wird. In der Stellenbewertung bin ich auch als Vertreter bereits eingetragen, steht mir dann trotzdem gleich ab dem Ausscheiden, ein Ausgleichsbetrag zu (die Differenz zu EG 9/4 zu EG 10/3= 166,66 € Brutto) oder wird das Entgelt dann doch so berechnet, dass für die Dauer der Vertretung, EG 10 + meine erreichte Stufe 4 angesetzt wird (Unterschied 489,97 € Brutto)?