Autor Thema: 8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?  (Read 42512 times)

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #30 am: 25.10.2019 15:38 »
Das kannst Du gerne tun. Du kannst es auch gerne mit Deinem AG einzelvertraglich so vereinbaren. Es besteht aber weder ein tariflicher Anspruch noch kann eine entsprechende Dienstvereinbarung dazu wirksam abgeschlossen werden.

WasDennNun

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #31 am: 25.10.2019 15:49 »
Das kannst Du gerne tun. Du kannst es auch gerne mit Deinem AG einzelvertraglich so vereinbaren. Es besteht aber weder ein tariflicher Anspruch noch kann eine entsprechende Dienstvereinbarung dazu wirksam abgeschlossen werden.
Es besteht also in diesem Fall kein tariflicher Anspruch, dass ich meine Arbeitsleistung vergütet bekomme, wenn ich sie außerhalb des Dienstgebäudes erbringe? Und es ist somit tariflich ausgeschlossen, dass man im Zug, auf einer Parkbank oder wo auch immer seine Arbeitsleistung erbringt?
Ok, dann habe ich ja Glück gehabt, dass mir meine Arbeitsleistung, die ich im Zug, sprich außerhalb des Dienstgebäudes, erbringe als Arbeitszeit angerechnet wird.
Das zeigt ja einmal mehr, dass Tarifverträge bullshit sind, wenn die so etwas nicht zulassen.

Lars73

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #32 am: 25.10.2019 15:51 »
Wenn du Arbeitsleistung vollbringst und der Arbeitgeber Arbeit außerhalb Büro etc. akzeptiert besteht Anspruch auf Bezahlung. Aber das mitführen des Laptops reicht nicht aus. Man muss damit auch tatsächlich arbeiten. Darum dürfte es Spid gegangen sein.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #33 am: 25.10.2019 15:55 »
Eben. Es bedarf zweierlei: eine Arbeitsleistung und die zumindest implizite Zustimmung des AG, diese zu erbringen.

WasDennNun

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #34 am: 25.10.2019 18:00 »
Es ist erstaunlich, dass es erwähnenswert ist, dass ich nur dann eine Entlohnung meiner Arbeitsleistung von meinem AG  fordere, sofern ich auch eine erbringe. Alles andere wäre ja, insbesondere in einem solchen Kontext, Betrug.

Ich habe mich nur gewundert, dass ich keinen tariflichen Anspruch auf erbrachte Arbeitszeit hätte, wenn ich sie während meiner Reisezeit erbringe. Gibt es denn eine tarifliche Regelung, die mir vorschreibt, wo ich meine Arbeitsleistung zu erbringen habe?

BAT

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #35 am: 25.10.2019 18:02 »
Ist der Kern hier nicht der Begriff der "Arbeitszeit"? Da ist ab 10 Stunden sowieso nichts mehr drin. Deswegen sollte man es bei längeren Reisen tunlichst vermeiden, hier üerhaupt von Arbeit(szeit) zu reden.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #36 am: 25.10.2019 18:10 »
Es ist erstaunlich, dass es erwähnenswert ist, dass ich nur dann eine Entlohnung meiner Arbeitsleistung von meinem AG  fordere, sofern ich auch eine erbringe. Alles andere wäre ja, insbesondere in einem solchen Kontext, Betrug.

Ich habe mich nur gewundert, dass ich keinen tariflichen Anspruch auf erbrachte Arbeitszeit hätte, wenn ich sie während meiner Reisezeit erbringe. Gibt es denn eine tarifliche Regelung, die mir vorschreibt, wo ich meine Arbeitsleistung zu erbringen habe?

Nein. Das hat auch niemand behauptet. Ebensowenig wie eine Erbringung von Arbeitsleistung Bestandteil Deiner Sachverhaltsschilderung war. Du hattest das Mitführen eines Klapprechners vorgebracht.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #37 am: 25.10.2019 18:11 »
Ist der Kern hier nicht der Begriff der "Arbeitszeit"? Da ist ab 10 Stunden sowieso nichts mehr drin. Deswegen sollte man es bei längeren Reisen tunlichst vermeiden, hier üerhaupt von Arbeit(szeit) zu reden.

Wenn mehr als 10 Stunden Arbeitszeit anfällt, ist sie auch zu vergüten.

BAT

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #38 am: 25.10.2019 18:16 »
Ist der Kern hier nicht der Begriff der "Arbeitszeit"? Da ist ab 10 Stunden sowieso nichts mehr drin. Deswegen sollte man es bei längeren Reisen tunlichst vermeiden, hier üerhaupt von Arbeit(szeit) zu reden.

Wenn mehr als 10 Stunden Arbeitszeit anfällt, ist sie auch zu vergüten.

Kein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Regelungen?


Lars73

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #39 am: 25.10.2019 18:20 »
@BAT
Doch, aber der Verstoß führt nicht dazu, dass die Arbeitszeit zu bezahlen ist.

@WasDennNun "Gibt es denn eine tarifliche Regelung, die mir vorschreibt, wo ich meine Arbeitsleistung zu erbringen habe?"

Nein, dies liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers. Denkbar sind auch Vorgaben im Arbeitsvertrag. Auch ist dies ein Bereich wo Dienstvereinbarungen möglich sind. Z.B. haben wir eine zum mobilen Arbeiten. Diese regelt wo gearbeitet werden darf und was dabei zu beachten ist.

BAT

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #40 am: 25.10.2019 18:26 »
Ja, gut, das nicht bezahlt wird ist die eine Sache. Aber man steht auch als Beschäftigter in der Pflicht, nicht gegen Gesetzte zu verstoßen. Deswegen besser alles über 10 Stunden nicht als Arbeitszeit deklarieren.

Lars73

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #41 am: 25.10.2019 18:33 »
Wenn der Arbeitgeber Vorgabe macht die dazu führen, dass man über 10 h arbeiten muss, dass wird der Arbeitgeber die Konsequenzen targen müssen. Wenn der Arbeitnehmer seine Gleitzeit auf über 10h Arbeitszeit ausdehnt liegt dies in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Dann muss ggf. auch nicht bezahlt werden.

BAT

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #42 am: 25.10.2019 18:36 »
Und daher wäre es ja fatal, bei so einigen Dienstreisen den Teil der Reise als Arbeitszeit zu deklarieren. Für beide Seiten.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #43 am: 25.10.2019 18:40 »
Nein. Siehe u.a. auch das o.g. BAG-Urteil mit weiteren Verweisen.

BAT

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #44 am: 25.10.2019 18:43 »
Mir geht es nicht zuvörderst um die Vergütung. (die bekommen wir hier auf anderem Wege)