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8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
Spid:
--- Zitat von: Texter am 09.11.2019 17:52 ---Zum Verständnis für mich:
Wenn der Bauhofmitarbeiter vom Bauhof zur Baustelle fährt, der Tiefbauer vom Rathaus in Stadtteil XY fährt, um die Tiefbaumaßnahme zu kontrolliert oder der Schulhausmeister von Schule A zu Schule B fährt, um die Reinigungskräfte einzuweisen, ist es tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit zu werten?
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Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Die Reisezeiten können aber angerechnet werden, wenn ansonsten die dienstplanmäßige/regelmäßige/durchschnittliche Arbeitszeit am Tag der Dienstreise nicht erreicht würde. Fallen im Monat mehr als 15 nicht anrechenbare Stunden Reisezeit an, bekommt man auf Antrag ein Viertel der 15 Stunden übersteigenden Zeiten als Zeitgutschrift bzw. Freizeitausgleich.
Spid:
--- Zitat von: BAT am 09.11.2019 17:57 ---
--- Zitat von: Spid am 09.11.2019 17:47 ---So wie sie auch sonst zur Arbeit „genötigt“ werden, wenn der AG den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seines Direktionsrechts näher ausgestaltet?
--- End quote ---
Könnte sein, Unverständnis ist immer subjektiv. Bitte merken.
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Klingt eher danach, daß jemand seinen Platz im Arbeitsverhältnis nicht kennt.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 09.11.2019 18:05 ---
--- Zitat von: BAT am 09.11.2019 17:57 ---
--- Zitat von: Spid am 09.11.2019 17:47 ---So wie sie auch sonst zur Arbeit „genötigt“ werden, wenn der AG den Inhalt des Arbeitsverhältnisses im Rahmen seines Direktionsrechts näher ausgestaltet?
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Könnte sein, Unverständnis ist immer subjektiv. Bitte merken.
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Klingt eher danach, daß jemand seinen Platz im Arbeitsverhältnis nicht kennt.
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Und das interessiert jetzt inwiefern?
Texter:
--- Zitat von: Spid am 09.11.2019 18:04 ---
--- Zitat von: Texter am 09.11.2019 17:52 ---Zum Verständnis für mich:
Wenn der Bauhofmitarbeiter vom Bauhof zur Baustelle fährt, der Tiefbauer vom Rathaus in Stadtteil XY fährt, um die Tiefbaumaßnahme zu kontrolliert oder der Schulhausmeister von Schule A zu Schule B fährt, um die Reinigungskräfte einzuweisen, ist es tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit zu werten?
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Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Die Reisezeiten können aber angerechnet werden, wenn ansonsten die dienstplanmäßige/regelmäßige/durchschnittliche Arbeitszeit am Tag der Dienstreise nicht erreicht würde. Fallen im Monat mehr als 15 nicht anrechenbare Stunden Reisezeit an, bekommt man auf Antrag ein Viertel der 15 Stunden übersteigenden Zeiten als Zeitgutschrift bzw. Freizeitausgleich.
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Das sich dies auch auf die von mir genannten Beispiele bezieht, war mir nicht bekannt. Wieder was gelernt. Falls das schon mal jemand praktisch umgesetzt hat, würde mich das "Wie" interessieren.
Spid:
Wo siehst Du bei Deinen Beispielen denn überhaupt eine Relevanz der Regelung? Der Hausmeister z.B. wird dienstplanmäßig Bereitschaftsdienst von 06:00-20:00 haben und die in dieser Zeit absolvierte Reisezeit wird dazu verwendet, durch Anrechnung auf die dienstplanmäßig vorgesehenen Stunden zu kommen.
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