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8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?

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Texter:
Danke!

Novus:

--- Zitat von: Spid am 25.10.2019 09:46 ---
--- Zitat von: BAT am 25.10.2019 09:25 ---
--- Zitat von: Spid am 25.10.2019 08:21 ---

Ich bin immer wieder überrascht, wie führungslos andere AG agieren. Fort- und Weiterbildungen sind hier kein „wünsch Dir was“. Ob jemand „freiwillig“ ein Seminar besucht, wäre also völlig unbeachtlich.

--- End quote ---

20. Jahrhundert? Fachkräftemangel noch nicht durchgeschlagen? Tiefe Ostzone?
Selbstredend haben die Arbeitnehmer flächendeckend das Heft in der Hand, was fast alle Verhaltensweisen im Arbeitsverhältnis angeht.

Im Handwerk und Gewerbe noch viel mehr. Die Leute zahlen nicht mehr Ihre Unterhaltsverpflichtungen weil Sie trotz Pfändung im Arbeitsverhältnis bleiben. Und da soll sich ein Arbeitnehmer wegen einer piefigen Fortbildung ans Bein pinkeln lassen?

Keine Ahnung, Spidsche Parellwelten. Oder halt Eisenhüttenstadt:-)

--- End quote ---

Hier hat außer mir niemand das Heft in der Hand. Wenn führungsschwache Weicheier das andernorts zulassen, ist das deren Problem. Wir beschäftigen bundesweit und - auch wenn wir manchmal Probleme mit der Stellenbesetzung haben - scheinen hinreichend attraktiv zu sein. Hier nutzen wir die Möglichkeiten des Tarifvertrags, Karrieren von E6 über E7 und E9b in E10 oder E11 sind nicht unüblich, wir haben mehrere TB in E13 und höher ohne jede formale Qualifikation jenseits des allgemeinbildenden Schulabschlusses. Wer hingegen gehen möchte, kann jederzeit gehen. Wer häufig arbeitsunfähig ist, sich unwillig zeigt oder nachhaltige Verständnisprobleme mit meinen Anweisungen hat, geht auf jeden Fall. Üblicherweise stehen dann sofort ein paar TB des Zuwendungsgebers Gewehr bei Fuß, die gerne hier arbeiten würden.

--- End quote ---

Dann gilt bei euch sicher der TV-L nicht in seiner Reinform, sondern ihr seid lediglich "angeglichen" oder habt eine Öffnungsklausel wie der Dilpomatische Dienst etc. :)  das ermöglicht euch, außerhalb des "normalen" Staatsdienstes so zu handeln.
Jeder im "richtigen" öffentlichen Dienst der Länder verwantwortet sich gegenüber den Regierungspräsidien, und eben jene lassen solches Verhalten nicht zu. Zumindest nicht in Bayern und BW.

Spid:
Nein, wir wenden den TVÖD an. Weder der TVÖD noch der TV-L stehen irgendetwas in meiner Schilderung entgegen.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: Spid am 09.11.2019 20:42 ---Dienstreise und Dienstgang unterscheiden sich arbeitsrechtlich darin, als daß ein Dienstgang den AN nicht „weit“ von der ersten Arbeitsstätte entfernt führt. Die in einigen RKG getroffene Unterscheidung hinsichtlich innerhalb/außerhalb der politischen Gemeinde ist unbeachtlich. Ist es eine Entfernung, für die üblicherweise ein Kfz in Anspruch genommen wird, ist grundsätzlich von einer Dienstreise auszugehen.

--- End quote ---

Bei uns ist es in der Praxis tatsächlich so, dass es heißt, "Alles innerhalb der Stadt" (kreisfreie Großstadt in NRW) ist Dienstgang. In der Regel sind das kurze Fußmärsche zu nahegelegenen Veranstaltungsorten, aber ich hatte auch schon "Dienstgänge", bei denen man theoretisch mit Bus/Bahn hingekommen wäre (Laufen wäre auch gegangen, hätte aber ein paar Stunden gedauert), man aber üblicherweise das Auto nimmt, da schneller, bequemer und mit mehr Transportkapazität. Für eine Dienstreise müsste man einen Antrag stellen, für einen Dienstgang reicht es, entsprechend zu stempeln. Für ca. ein bis zwei Stunden Abwesenheit extra einen Dienstreiseantrag stellen, käme mir ein wenig übertrieben vor (ohne an deiner Definition zweifeln zu wollen).

@Texter: Ja, das Wort "Dienstgang" ging mir bei den Beschreibungen auch durch den Kopf. Wobei das in diesen Fällen vielleicht noch etwas anderes ist als bei mir, der halt vielleicht einmal im Jahr eine auswärtige Veranstaltung innerhalb derselben Stadt zu organisieren oder ihr beizuwohnen hat.
Stempelt man morgens bei uns ein und geht dann zwischendurch dienstlich veranlasst woanders hin, um schließlich wieder zurückzukommen, wird das als ganz normaler Dienstgang gestempelt und als Arbeitszeit angerechnet. Dann gibt es auch noch die Formen "Dienstgang Beginn zu Hause" und "Dienstgang Ende zu Hause", wenn man also von zu Hause aus zum Dienstgang aufbricht bzw. vom Dienstgang aus direkt nach Hause geht ohne noch mal ins Büro zu kommen (wird beides über Zeitkorrektur nacherfasst). Maßgeblich sind hierbei aber alleine die Zeitpunkte des Beginns bzw. des Endes des Dienstgeschäftes, nicht der Aufbruch von zu Hause oder die Ankunft zu Hause.

Novus:

--- Zitat von: Spid am 11.11.2019 00:52 ---Nein, wir wenden den TVÖD an. Weder der TVÖD noch der TV-L stehen irgendetwas in meiner Schilderung entgegen.

--- End quote ---

Wenn hier jemand anfängt Leistung von seinen Mitarbeitern einzufordern wird er gelobt und dann versetzt um an anderer Stelle "besser" zu arbeiten :)

Oder schon mal versucht nen Beamten davon zu überzeugen das er Leistung bringen soll?  Sowas liegt irgendwo zwischen unmöglich und fahrläsig. Entweder er tut es von sich aus, oder er lässt es.

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