Autor Thema: 8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?  (Read 42562 times)

Texter

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #90 am: 09.11.2019 19:28 »
Nehmen wir den Tiefbauer. Er hat eine Sollzeit von 8 Stunden. Fährt 4 Stunden rum, wird 3 Stunden auf der Baustelle tatsächlich in Anspruch genommen und arbeitet 1 Stunde im Büro. Am Ende des Tages hat er dann nach der genannten Regelung die 8 Stunden Sollzeit erfüllt.

Was passiert aber, wenn er 4 Stunden fährt und 5 Stunden in Anspruch genommen wird? Tarifvertraglich stehen ihm ja nur 8 Stunden zu. (Den Fall mit Zeiten über 15 Stunden im Monat mal ausgenommen)

Mir fällt gerade nicht ein, wie ein Zeiterfassungsprogramm das praktisch umsetzen könnte.

In den meisten Kommunen dürfte es ja so sein, dass er sich um bspw. 8 Uhr einstempelt, um 08:30 Uhr zur ersten Baustelle fährt, gegen 16:30 Uhr wieder ins Büro kommt und um 17:30 Uhr ausstempelt. Zack hat er 9 Stunden im Programm stehen und eine Stunde "plus" gemacht.

Vielleicht habe ich aber auch nur einen Knoten im Kopf....

PS: 6-20 Uhr? die armen Hausmeister...

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #91 am: 09.11.2019 19:46 »
Bei den meisten Zeiterfassungssystemen, die ich kenne, gibt es Möglichkeiten, unterschiedliche Abwesenheiten wie eben Dienstreisen zu erfassen.

Texter

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #92 am: 09.11.2019 20:20 »
Schon klar, aber an der Baustelle müsste man sich ja wieder einstempeln können oder im Nachgang müsste alles nachtragen werden.

Texter

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #93 am: 09.11.2019 20:25 »
Bei uns sind die genannten Beispiele übrigens Dienstgänge und die gesamte Zeit wird als Arbeitszeit gewertet. Mag falsch sein, halte ich jedoch für praktikabel.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #94 am: 09.11.2019 20:42 »
Dienstreise und Dienstgang unterscheiden sich arbeitsrechtlich darin, als daß ein Dienstgang den AN nicht „weit“ von der ersten Arbeitsstätte entfernt führt. Die in einigen RKG getroffene Unterscheidung hinsichtlich innerhalb/außerhalb der politischen Gemeinde ist unbeachtlich. Ist es eine Entfernung, für die üblicherweise ein Kfz in Anspruch genommen wird, ist grundsätzlich von einer Dienstreise auszugehen.

In Deinem Beispiel käme es bei der Erfassung der Abwesenheit als Dienstreise zu keinem Problem. Dann wären es auch in der Zeiterfassung nur 8 Stunden: 5 Stunden Arbeitszeit und 3 Stunden angerechnete Reisezeit.

Texter

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #95 am: 10.11.2019 10:47 »
Danke!

Novus

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #96 am: 10.11.2019 21:42 »


Ich bin immer wieder überrascht, wie führungslos andere AG agieren. Fort- und Weiterbildungen sind hier kein „wünsch Dir was“. Ob jemand „freiwillig“ ein Seminar besucht, wäre also völlig unbeachtlich.

20. Jahrhundert? Fachkräftemangel noch nicht durchgeschlagen? Tiefe Ostzone?
Selbstredend haben die Arbeitnehmer flächendeckend das Heft in der Hand, was fast alle Verhaltensweisen im Arbeitsverhältnis angeht.

Im Handwerk und Gewerbe noch viel mehr. Die Leute zahlen nicht mehr Ihre Unterhaltsverpflichtungen weil Sie trotz Pfändung im Arbeitsverhältnis bleiben. Und da soll sich ein Arbeitnehmer wegen einer piefigen Fortbildung ans Bein pinkeln lassen?

Keine Ahnung, Spidsche Parellwelten. Oder halt Eisenhüttenstadt:-)

Hier hat außer mir niemand das Heft in der Hand. Wenn führungsschwache Weicheier das andernorts zulassen, ist das deren Problem. Wir beschäftigen bundesweit und - auch wenn wir manchmal Probleme mit der Stellenbesetzung haben - scheinen hinreichend attraktiv zu sein. Hier nutzen wir die Möglichkeiten des Tarifvertrags, Karrieren von E6 über E7 und E9b in E10 oder E11 sind nicht unüblich, wir haben mehrere TB in E13 und höher ohne jede formale Qualifikation jenseits des allgemeinbildenden Schulabschlusses. Wer hingegen gehen möchte, kann jederzeit gehen. Wer häufig arbeitsunfähig ist, sich unwillig zeigt oder nachhaltige Verständnisprobleme mit meinen Anweisungen hat, geht auf jeden Fall. Üblicherweise stehen dann sofort ein paar TB des Zuwendungsgebers Gewehr bei Fuß, die gerne hier arbeiten würden.

Dann gilt bei euch sicher der TV-L nicht in seiner Reinform, sondern ihr seid lediglich "angeglichen" oder habt eine Öffnungsklausel wie der Dilpomatische Dienst etc. :)  das ermöglicht euch, außerhalb des "normalen" Staatsdienstes so zu handeln.
Jeder im "richtigen" öffentlichen Dienst der Länder verwantwortet sich gegenüber den Regierungspräsidien, und eben jene lassen solches Verhalten nicht zu. Zumindest nicht in Bayern und BW.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #97 am: 11.11.2019 00:52 »
Nein, wir wenden den TVÖD an. Weder der TVÖD noch der TV-L stehen irgendetwas in meiner Schilderung entgegen.

Kaffeetassensucher

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #98 am: 11.11.2019 07:54 »
Dienstreise und Dienstgang unterscheiden sich arbeitsrechtlich darin, als daß ein Dienstgang den AN nicht „weit“ von der ersten Arbeitsstätte entfernt führt. Die in einigen RKG getroffene Unterscheidung hinsichtlich innerhalb/außerhalb der politischen Gemeinde ist unbeachtlich. Ist es eine Entfernung, für die üblicherweise ein Kfz in Anspruch genommen wird, ist grundsätzlich von einer Dienstreise auszugehen.

Bei uns ist es in der Praxis tatsächlich so, dass es heißt, "Alles innerhalb der Stadt" (kreisfreie Großstadt in NRW) ist Dienstgang. In der Regel sind das kurze Fußmärsche zu nahegelegenen Veranstaltungsorten, aber ich hatte auch schon "Dienstgänge", bei denen man theoretisch mit Bus/Bahn hingekommen wäre (Laufen wäre auch gegangen, hätte aber ein paar Stunden gedauert), man aber üblicherweise das Auto nimmt, da schneller, bequemer und mit mehr Transportkapazität. Für eine Dienstreise müsste man einen Antrag stellen, für einen Dienstgang reicht es, entsprechend zu stempeln. Für ca. ein bis zwei Stunden Abwesenheit extra einen Dienstreiseantrag stellen, käme mir ein wenig übertrieben vor (ohne an deiner Definition zweifeln zu wollen).

@Texter: Ja, das Wort "Dienstgang" ging mir bei den Beschreibungen auch durch den Kopf. Wobei das in diesen Fällen vielleicht noch etwas anderes ist als bei mir, der halt vielleicht einmal im Jahr eine auswärtige Veranstaltung innerhalb derselben Stadt zu organisieren oder ihr beizuwohnen hat.
Stempelt man morgens bei uns ein und geht dann zwischendurch dienstlich veranlasst woanders hin, um schließlich wieder zurückzukommen, wird das als ganz normaler Dienstgang gestempelt und als Arbeitszeit angerechnet. Dann gibt es auch noch die Formen "Dienstgang Beginn zu Hause" und "Dienstgang Ende zu Hause", wenn man also von zu Hause aus zum Dienstgang aufbricht bzw. vom Dienstgang aus direkt nach Hause geht ohne noch mal ins Büro zu kommen (wird beides über Zeitkorrektur nacherfasst). Maßgeblich sind hierbei aber alleine die Zeitpunkte des Beginns bzw. des Endes des Dienstgeschäftes, nicht der Aufbruch von zu Hause oder die Ankunft zu Hause.


Novus

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #99 am: 11.11.2019 10:51 »
Nein, wir wenden den TVÖD an. Weder der TVÖD noch der TV-L stehen irgendetwas in meiner Schilderung entgegen.

Wenn hier jemand anfängt Leistung von seinen Mitarbeitern einzufordern wird er gelobt und dann versetzt um an anderer Stelle "besser" zu arbeiten :)

Oder schon mal versucht nen Beamten davon zu überzeugen das er Leistung bringen soll?  Sowas liegt irgendwo zwischen unmöglich und fahrläsig. Entweder er tut es von sich aus, oder er lässt es.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #100 am: 11.11.2019 11:01 »
Und was hat das mit TVÖD/TV-L zu tun? Meine Schilderungen bewegen sich vollständig innerhalb der tariflichen Regelungen. Wenn AG den tariflichen Spielraum nicht ausnutzen, obwohl es besser wäre, dies zu tun, macht sie das schlicht und ergreifend zu schlechteren AG - gut für uns, denn das macht uns nur attraktiver.

Kryne

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #101 am: 11.11.2019 13:06 »
Bei uns ist der Dienstgang gem. DV bis 50km einfach Wegstrecke per "Aus- und Einstempeln" an der Zeiterfassung zulässig. Dies gilt nur für dienstliche Tätigkeiten.

Fortbildungen zählen nicht als dienstliche Tätigkeit.

Reisezeit wird hier nur als Arbeitszeit anerkannt, wenn man ein Fahrzeug führt.

Daher haben wir im Dezember wieder mal den schönen Fall, dass 3 Leute zur gleichen Fortbildung fahren und zwar mit 3 Autos. Die Co2 Bilanz freut es :)

Wo siehst Du bei Deinen Beispielen denn überhaupt eine Relevanz der Regelung? Der Hausmeister z.B. wird dienstplanmäßig Bereitschaftsdienst von 06:00-20:00 haben und die in dieser Zeit absolvierte Reisezeit wird dazu verwendet, durch Anrechnung auf die dienstplanmäßig vorgesehenen Stunden zu kommen.

Ist in diesem Beispiel die Bereitschaftszeit nicht sowieso komplett als Arbeitszeit anzurechnen ?

Zumindest solange der Hausmeister z.B. in Notfällen wie Rohrbrüchen und sonstigem sofort tätig werden müsste.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #102 am: 11.11.2019 13:23 »
Wie mit Bereitschaftszeiten zu verfahren ist, regelt §9 Abs. 1 TVÖD.

Kryne

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #103 am: 12.11.2019 07:46 »
Wie mit Bereitschaftszeiten zu verfahren ist, regelt §9 Abs. 1 TVÖD.

Gab doch ein EuGH Urteil zu Bereitschaftszeiten, sofern diese für den Hausmeister ausreichend eng gestrickt ist, dürfte es egal sein was der TVÖD hier regelt oder ?

Ich weiß natürlich nicht wie eng die Bereitschaft für einen Hausmeister in der Regel gestrickt ist.

Spid

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Antw:8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?
« Antwort #104 am: 12.11.2019 07:56 »
Nein, das ist nicht der Fall. Wie mit Bereitschaftszeiten zu verfahren ist, regelt §9 Abs. 1 TVÖD.