Autor Thema: Eingruppierung Meister TVöD VKA  (Read 5083 times)

Nomis

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Eingruppierung Meister TVöD VKA
« am: 24.10.2019 11:32 »
Guten Tag zusammen!
Ich bin neu hier, weil ich mit unserer Personalabteilung nicht weiter komme und hoffe hier ein wenig Hilfe und/oder Rat zu erhalten...
Folgender Sachverhalt:

Ich habe meine Weiterbildung zum gepr. IHK Meister abgeschlossen.
Nun wurden mir auch die Aufgaben offiziell übertragen und die Eingruppierung ist erfolgt.
Die Eingruppierung ist in E9a.
Nachdem ich mich nun eingelesen habe in die Tätigkeitsmerkmale etc., die für die verschiedenen EG (9a-c) maßgeblich sind, bin ich der Meinung, dass die Eingruppierung zu niedrig ist.

Zu meiner Tätigkeit:
Ich arbeite in einem der größten Theater in Deutschland als Meister für Veranstaltungstechnik. Im Bereich der Bühnentechnik, in der ich arbeite, habe ich, mit zwei anderen Meistern, 40 Mitarbeiter/Techniker in verschiedenen Gewerken untergestellt. Teilweise auch mit noch mehr Mitarbeitern aus anderen Abteilungen. Es ist auf einer Schicht (früh oder spät) immer nur ein Meister anwesend.
Wir bzw. ich erstelle/n den Dienstplan für die genannten 40 Mitarbeiter im Zweischichtbetrieb. Wir pflegen diesen in das System ein und bearbeiten außerdem alle Zuschläge, Krankmeldungen und sonstige Belange des Dienstplanes.
Desweiteren gehört es zu unseren Aufgaben verschiedenste Gefährdungsbeurteilungen für Produktionen auf der Bühne zu erstellen, Personen zu unterweisen und Sicherheits- und Kompensationsmaßnahmen zu entwickeln, die für die Sicherheit aller Beteiligten einer Produktion nötig sind und diese auch durch- und umzusetzen. Teilweise beinhaltet dies Unterweisungen für bis zu 100 Personen (zum Teil in Englisch).
Wir bzw. ich kümmer/n uns um das Bestellwesen der Technik.
Wir bzw. ich sind/bin bei der Planung und Disponierung aller Produktion maßgeblich von Anfang an beteiligt.

Ich hoffe, dass ich von euch eine Meinung bzw. Einschätzung erhalten kann...
Vielen Dank schon einmal im Voraus!!!
Grüße, Nomis

Spid

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Antw:Eingruppierung Meister TVöD VKA
« Antwort #1 am: 24.10.2019 13:04 »
Also ich halte die Tätigkeitsmerkmale der E9a Fg. 6 des Teil B Abschnitt XXVII. für recht einschlägig für die beschriebene Tätigkeit, für die E9b fehlt es an unterstellten Theatermeistern.

Nomis

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Antw:Eingruppierung Meister TVöD VKA
« Antwort #2 am: 25.10.2019 07:19 »
Erstmal vielen Dank für die Antwort!
Deine Einschätzung kann ich nachvollziehen.
Allerdings steht in der Definition von 9b unter anderem: "...Dem Meister müssen eine außergewöhnliche Vielzahl von Aufgaben übertragen sein."

Meiner Meinung nach ist das bereits mehr als erfüllt.

Zusätzlich heißt es:
"Große Selbstständigkeit: setzt eine eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistungen einzuschlagenden Weg und das findende Ergebnis voraus.
Das Merkmal erfordert eine Eigenständigkeit des Aufgabenkreises bei weitreichender Weisungsfreiheit und Dispositionsfreiheit.
Die Bedeutung des Aufgabengebiets kann sich ergeben z.b. aus der konkreten außergewöhnlichen Aufgabenstellung oder aus den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich oder die Lebensverhältnisse Dritter."

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Meister TVöD VKA
« Antwort #3 am: 25.10.2019 07:50 »
Deine Prämissen sind allesamt von Grund auf und in absolut jeder Hinsicht völlig falsch, weil Du nicht im richtigen Abschnitt der EGO schaust, obwohl ich auf diesen explizit verwiesen habe.