Autor Thema: [NW] Verbeamtung als TB  (Read 3184 times)

Unbrot

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
[NW] Verbeamtung als TB
« am: 24.10.2019 11:55 »
Hallo zusammen,

ich bin in einer Kommune als stellvertretender Leiter einer Kultureinrichtung in EG13 eingestellt.
Mit Blick auf die Zukunft und insbesondere auf die (vielleicht irgendwann kommende) Rente habe ich mich gefragt, ob ich auf meiner Stelle (bzw. einer Umstellung meiner Stelle) verbeamtet werden kann.

Ich konnte leider nicht herausfinden, ob meine persönlichen Voraussetzungen für die Stelle ausreichen, da ich "nur" einen Bachelorabschluss in meinem Fach besitze und die Stelle nach meiner Rechnung A13/A14 aufweisen und damit einen wissenschaftlichen Abschluss fordern würde.

Meine frage wäre demnach, ob ich mit meinem Abschluss eine A13/14 Stelle besetzen könnte (evtl. aufgrund von Fallgruppen o.ä.) und ob es evetuell noch weitere Dinge/Hürden geben könnte, die ich nicht bedacht habe.


Vielen Dank schonmal

« Last Edit: 26.10.2019 03:51 von Admin2 »

BStromberg

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 386
Antw:Verbeamtung als TB (NW)
« Antwort #1 am: 24.10.2019 12:48 »
Theoretisch denkbar über § 3 Abs. 1 S. 2 LBG NRW,
praktisch aber kaum vorstellbar.

Warum?
Weil die Dienstherren i.d.R. mangels Mehrwert kein Interesse daran haben.

Persönlich bin ich auch kein Fan von diesem Instrument,
aber das tut hier nichts zur Sache.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

ds78

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 81
Antw:Verbeamtung als TB (NW)
« Antwort #2 am: 25.10.2019 12:38 »
Theoretisch denkbar über § 3 Abs. 1 S. 2 LBG NRW,
praktisch aber kaum vorstellbar.

Warum?
Weil die Dienstherren i.d.R. mangels Mehrwert kein Interesse daran haben.

Dem Dienstherren sollte schon daran gelegen sein, sein vorhandenes Personal zu halten. Der Länge des Hebels des TB richtet sich demnach nach seiner Qualifikation und dem Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt.

Die Verbeamtung wird in meiner Behörde auch als Maßnahme der Personalbindung angewandt.

Unbrot

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Verbeamtung als TB (NW)
« Antwort #3 am: 25.10.2019 13:28 »
Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Ich glaube auch nicht, dass es eine leichte Sache wird und ich hege auch starke Zweifel, dass mein AG willens ist, dachte mir aber "Fragen kostet nichts!".