Ob der AG etwas kann dürfte für den AN nur interessant sein, wenn sich dieser in einer hinreichend starken Verhandlungsposition sieht, diese Möglichkeit auch durchzusetzen. Wichtiger ist zumeist die Frage, ob der AG etwas muss, und das gilt nur, wenn die Berufserfahrung einschlägig ist. Darüber hinaus wird in diesem Fall keine Stufenlaufzeit anerkannt, sondern die Einstellung (bei mehr als drei Jahren Berufserfahrung) erfolgt in Stufe 3, und die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.