Autor Thema: Dienstbesprechungen immer an freien Arbeitstag  (Read 3661 times)

Alma

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Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt:
eine Teilzeitkraft (50%), verrichtet regelmäßig an 3 Tagen/Woche - hier Di, Mi und FR - ihren Dienst. Ihr stehen dementsprechend anteilig 18 Urlaubstage/Jahr zu.
Die Dienstbesprechungen finden aber generell immer an einen DO (ein freier Tag) statt. Zwar regelmäßig, aber "nur" 8 x im Jahr. Eine Teilnahme ist Pflicht. Die Zeit der Anwesenheit wird als Plusstunden gut geschrieben. So weit, so gut. Allerdings ist es ja nun einmal so, dass man dann an 8 Wochen im Jahr eine 4-Tage-Woche hat, unabhängig davon, dass die Besprechung evtl. nur 1,5 Std. dauert. Jedenfalls fehlt definitiv ein freier Tag in diesen Wochen. Alternativ den Dienst in diesen Wochen auf den DO zu legen und dafür z.B. Mi frei zu haben, ist aus organisatorischen Gründen wohl nicht möglich. Die Frage ist, muss man sich mit dem Gutschreiben der 1,5 Std. zufrieden geben oder müssten z.B. diese 8maligen 4-Tage-Wochen auch bei der Urlaubsberechnung Berücksichtigung finden? (würde ca.0,8 Urlaubstage ergeben = aufgerundet 1 Tag zusätzlich/Jahr).
Weiß das jemand?
VG, Alma

Spid

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Antw:Dienstbesprechungen immer an freien Arbeitstag
« Antwort #1 am: 24.10.2019 14:23 »
Bei einer unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitstage ist die Zahl der individuellen Arbeitstage im Betrachtungszeitraum durch die Zahl der Arbeitstage Vollzeitbeschäftigter im selben Zeitraum zu dividieren und das Ergebnis mit dem Urlaubsanspruch Vollzeitbeschäftigter zu multiplizieren.