Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich:
Ich arbeite seit Mitte August 2019 auf einer Stelle, die nach EG 9b bewertet ist. Ich befinde mich derzeit im Angestelltenlehrgang II, den ich voraussichtlich 2021 abschließen werde.
Nun habe ich ein Schreiben von meinem AG erhalten, wonach mir mit Wirkung vom 01.11.19 Aufgaben der Stelle 9b übertragen werden (in der ich aber bereits seit Mitte August tätig bin). Die Zulage nach Nr.7 Abs. 3 der Vorbemerkungen zur EGO werde mir demnach ab März 2020 gezahlt.
Sollte ich nach besagter Nummer 7 Abs. 3 EGO nicht schon ab Januar 2020 einen Anspruch auf die Zulage nach EG 9b haben? Korrigiert mich bitte, sollte ich falsch liegen...