Autor Thema: Persönliche Zulage während des Angestelltenlehrgangs II  (Read 8488 times)

Stefl

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Ich denke, hier fehlen auch insgesamt noch ein paar Informationen zum Vorgang.

Und ja, auch die Personalabteilung kann, je nach Größe des AG, manche Sachen auch mal nicht mitbekommen, wenn Vorgänge von OBs, Landräten, persönlichen Referenten mit entsprechender Befugnis etc. durchgeführt/umgesetzt werden.

Spid

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Nein, hier fehlen keine Informationen. Es fehlt Dir an der erforderlichen Fachkenntnis.

Stefl

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Ja, aber deine Meinung über mich hilft dem Fragesteller auch unglaublich weiter, Mr. Hero Member.

Spid

  • Gast
Es ist keine Meinung, es ist eine Feststellung. Da Dir die Ausbildungs- und Prüfungspflicht, auf die der TE selbst durch Referenz auf Vorbemerkung Nr. 7 verweist, offenkundig unbekannt ist oder Dir ihre Wirkung unklar ist, sind Deine diesbezüglichen Beiträge schlicht wertlos. Da hilft Dir auch kein Rumgenöhle.

Micha E

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Die Zulage wird nicht gewährt, sie steht zu - und zwar in Deinem Fall in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen E9a/1 und E9c/2. Hast Du Dir E9c/1 selbst ausgedacht oder ist Eure Personalabteilung zum Scheißen zu dämlich?

Das steht so im Schreiben drin. Dachte das hat was damit zu tun, da ich frisch aus der Ausbildung bin seit Juli.

Spid

  • Gast
Dann würde ich mir einen anderen AG suchen, denn dieser ist entweder völlig unfähig oder versucht, Dich zu betrügen.