Wir haben eine Ausnahmegenemigung im Zuge der Unterbringung von Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf, bzw. teilw. geschlossener Unterbringung.
Der Schichtdienst sieht 10 Stundenschichen vor - außerdem fallen Stunden durch Rufbereitschaften an, Sonntagsstunden werden mit Zeitzuschlägen aufgestockt, ebenso Nachtstunden. Damit wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erhöht um Stunden aufzubauen.
Bedeutet das, dass während dem Bezug von Krankengeld die "Überstundenfreien Tage" sozusagen verfallen, da es weder pos. noch neg. Folgen haben kann?
EDIT: Der Urlaub bleibt, bis zu 15 Monate, erhalten und die Stunden werden so weitergerechnet wie bisher?