Autor Thema: Urlaub und Stundenkontoausgleich  (Read 3170 times)

Novus

  • Gast
Urlaub und Stundenkontoausgleich
« am: 24.10.2019 19:27 »
Arbeitnehmer -Schwerbehindert- Vollzeit aber mit 4-Tage Woche arbeitet in einer Betreuungseinrichtung welche in den Schulferien nicht geöffnet ist. Daher ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet auf welchem "Überstunden" (durchschnittlich 5,75 pro Woche) ausgewiesen sind. Dieses Arbeitszeitkonto wird genutzt um die Schulferien Arbeitsfrei zu halten. Der Urlaub wird zu Beginn des Jahres Beantragt, alle weiteren freien Tage sind "Minusstunden".

Der Arbeitnehmer hat nun einen Unfall (Privat) und erkrankt daraufhin für 11 Monate. bis dahin war kein Urlaub genommen worden.
Wie viele Urlaubstage / Stunden auf dem Konto (wenn überhaupt) stehen ihm zu? Oder viel wichtiger - wie berechnet sich das?

Danke für eure Antworten

Spid

  • Gast
Antw:Urlaub und Stundenkontoausgleich
« Antwort #1 am: 24.10.2019 20:41 »
Für die Beantwortung der ersten Frage ist die Sachverhaltsschilderung zu unpräzise. Für die zweite Frage sind §21f., §26 TV-L, §208 SBG IX maßgeblich.

Novus

  • Gast
Antw:Urlaub und Stundenkontoausgleich
« Antwort #2 am: 24.10.2019 20:58 »
Was sollte ich präzisieren?

Erster Versuch: 
Der Unfall ereignete sich im Februar, bis zu diesem Tag waren im betreffenden Jahr keine Urlaubstag "verbraucht" worden. Die Krankheit ging bis in den Januar des Folgejahres.
Die Betroffene hat aufgrund der Schwerbehinderung 5 Urlaubstage zusätzlich zum tariflichen Anspruch und arbeitet in einem Schichtdienstmodell, weshalb ihr weitere 2 Tage Urlaub zustehen.

Damit würden 37 Tage Urlaub aus dem Krankheitsjahr anfallen + 37 Urlaubstage aus dem Folgejahr.

Mit den geplanten 14 Wochen "Urlaub/Frei", (bei einer 4 Tage Woche) in den Schulferien blieben "nur" 155 Tage, davon abzüglich der 37 Urlaubstage aus dem "alten Jahr" 118 Arbeitstage.
« Last Edit: 24.10.2019 21:08 von Novus »

Spid

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Antw:Urlaub und Stundenkontoausgleich
« Antwort #3 am: 24.10.2019 21:12 »
Die Schilderung ist inkonsistent. Entweder ist die Aussage zur Verteilung der Arbeitszeit oder der errechnete Urlaubsanspruch falsch.

Novus

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Antw:Urlaub und Stundenkontoausgleich
« Antwort #4 am: 24.10.2019 21:20 »
Dann ist es die Rechnung - diese war nur ein Produkt meiner eigenen Unwissenheit.

Sicher ist:
4 Tage Woche
Schichtdienst
Arbeitszeitkonto für den schulferienausgleich mit höherer wöchentlicher Arbeitszeit
Schwerbehinderung (85%)
11 Monate eines Jahres krank ohne Urlaub genommen zu haben


Fest steht nur die Verteilung der Arbeitszeit - und dann bitte ich um korrektur :)

Danke

Spid

  • Gast
Antw:Urlaub und Stundenkontoausgleich
« Antwort #5 am: 25.10.2019 08:46 »
Aus der Verteilung der Arbeitszeit auf 4 Tage ergeben sich im Kalenderjahr

24 Tage Erholungsurlaub
4 Tage Zusatzurlaub §208 SGB IX

Der Zusatzurlaub nach §27 Abs. 2 TV-L beträgt 3 Tage im Kalenderjahr.

Die Arbeitsunfähigkeit berührt weder den Erholungsurlaub noch den Zusatzurlaub nach §208 SGB IX. Da Zusatzurlaub nach §27 Abs. 2f.  TV-L an den Anspruch auf die entsprechende Zulage geknüpft ist und dieser nur für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung, können im beschriebenen Sachverhalt im Jahr mit der Arbeitsunfähigkeit die Voraussetzungen des §27 Abs. 2f. TV-L nicht erfüllt sein, Zusatzurlaub nach dieser Norm steht nicht zu. Für die Dauer der Entgeltfortzahlung sind die dienstplanmäßig zu leistenden Arbeitsstunden zu vergüten/gutzuschreiben. Zeiten des Krankengeldbezugs wirken sich weder positiv noch negativ aus. Weitere Regelungen können sich aus der Dienst-/Betriebsvereinbarung zum Arbeitszeitkonto ergeben. In Unkenntnis dieser kann derlei nicht beurteilt werden.

Capo

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Antw:Urlaub und Stundenkontoausgleich
« Antwort #6 am: 25.10.2019 13:07 »
Wie kann den jemand der Vollzeit Arbeitet, (40 Std.) Woche auf vier Tage verteilt noch 5,75 Überstunden machen? Dann hätte er doch mehr wie 10 Std. pro Tag, oder habt ihr eine Ausnahmegenehmigung.

Novus

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Antw:Urlaub und Stundenkontoausgleich
« Antwort #7 am: 25.10.2019 13:25 »
Wir haben eine Ausnahmegenemigung im Zuge der Unterbringung von Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf, bzw. teilw. geschlossener Unterbringung.
Der Schichtdienst sieht 10 Stundenschichen vor - außerdem fallen Stunden durch Rufbereitschaften an, Sonntagsstunden werden mit Zeitzuschlägen aufgestockt, ebenso Nachtstunden. Damit wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erhöht um Stunden aufzubauen.

Bedeutet das, dass während dem Bezug von Krankengeld die "Überstundenfreien Tage" sozusagen verfallen, da es weder pos. noch neg. Folgen haben kann?

EDIT: Der Urlaub bleibt, bis zu 15 Monate, erhalten und die Stunden werden so weitergerechnet wie bisher?
« Last Edit: 25.10.2019 13:32 von Novus »

Capo

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Antw:Urlaub und Stundenkontoausgleich
« Antwort #8 am: 25.10.2019 13:36 »
Nein an der Aussage von Spid ändert sich dadurch nichts.

Capo

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Antw:Urlaub und Stundenkontoausgleich
« Antwort #9 am: 25.10.2019 13:45 »
Der TB kann während des Krankengeldes keine Überstunden leisten oder nehmen auch Urlaub für "Betriebsferien" können ihm meiner Meinung nach nicht Angerechnet werden.