Autor Thema: Eingruppierung / Gehalt Lehrer Gymnasium NRW nach dem Referendariat  (Read 5457 times)

intheend

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Liebes Forum,

trotz abgeschlossenem Studium + Referendariat bin ich offenbar nicht fähig, selbstständig herauszufinden, mit welchem Gehalt ich nun für eine befristete Anstellung als Vertretungslehrer in NRW rechnen darf.

1) Da ich auf oeffentlicher-dienst.info zwar den Entgeltrechner (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2019) finden konnte, aber keine Infos dazu, welche Gruppe anzuwenden ist, habe ich weiter recherchiert und bin auf einen Artikel bei lehrcare (https://www.lehrcare.de/blog/entgelte-der-lehrkraefte-im-oeffentlichen-dienst/) gestoßen. Demnach müssten Lehrer an Gymnasien mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen in Entgeltgruppe 13 Z eingruppiert werden. Ist das richtig?

2) Zurück im Entgeltrechner kann ich jedoch nur E13 auswählen sowie aus einer Liste von 23 Zulagen - wobei ich keine Ahnung habe, welche davon die richtige ist. Und es war mir trotz intensiver Recherche nicht möglich, dies herauszufinden. Ich hatte gehofft, in der Entgeltordnung (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr10-anlage-a.pdf schlau zu werden, aber erstaunlicherweise ist hierin zu Lehrkräften an öffentlichen Schulen gar nichts zu finden. Ich habe mich kurz gefragt, ob der lehrcare Artikel vielleicht veraltet ist, weil er von 2018 ist, aber auch im Entgeltrechner von 2018 gibt es kein 13 Z, sondern nur die Liste mit den Zulagen. Welche Zulage ist die richtige?

3) Zur Stufe ist bei lehrcare nur zu lesen: "Zeiten einer „einschlägigen Berufserfahrung“ sind bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen". Dabei habe ich mich gefragt, ob mein Referendariat wohl als "einschlägige Berufserfahrung" zählt, dazu aber bei lehrcare nichts gefunden. In einigen Forenbeiträgen, u.a. bei schoolissimo (http://schoolissimo.de/forum/viewtopic.php?f=6&t=26472) wurde gesagt, dass das Referendariat mit 6 Monaten berücksichtigt wird. Somit würde man dann zunächst in Stufe 1 und nach 6 Monaten in Stufe 2 eingruppiert. Verlässlichere Informationen dazu konnte ich jedoch nicht finden. Wisst ihr dazu mehr?

4) Nun habe ich auch noch vor dem Referendariat 2 Monate lang als Vertretungslehrer gearbeitet. Wird mir das auch angerechnet? Der Beitrag bei schoolissimo deutet an, dass nur Tätigkeiten NACH dem Referendariat berücksichtigt werden. Aber auch hierzu konnte ich keine verlässlichen Informationen finden. Wisst ihr mehr?

5) Interessanterweise habe ich für meine Vertretungstätigkeit im Jahr 2018 (also vor dem Referendariat) nach der Bezügemitteilung bereits E13 auf Stufe2 mit 4075,76 EUR bekommen, obwohl ich nur meinen Master und sonst keinerlei Berufserfahrung vorweisen konnte! Haben die da womöglich einen Fehler gemacht?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Michael

TV-Ler

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Ich hatte gehofft, in der Entgeltordnung (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr10-anlage-a.pdf schlau zu werden, aber erstaunlicherweise ist hierin zu Lehrkräften an öffentlichen Schulen gar nichts zu finden.
Originalquellen sind irgendwelchen Seiten im Internet vorzuziehen:
https://www.tdl-online.de/entgeltordnung-lehrkraefte.html


calmac

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GymGe --> E13.

Für das Ref werden 6 Monate gutgeschrieben, so dass man nach einem halben Jahr in Stufe 2 aufsteigen soll.


intheend

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Originalquellen sind irgendwelchen Seiten im Internet vorzuziehen:
https://www.tdl-online.de/entgeltordnung-lehrkraefte.html
Danke, hatte ich nicht gefunden.

Verstehe ich "Anlage zum TV EntgO-L" S.5 dann richtig, dass ich als Tarifbeschäftigter eine Zulage in derselben Höhe bekomme, wie ich sie als Beamter bekommen würde?
Im Beamtenverhältnis bekäme ich ja A13 + Zulage (siehe https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/BesoldungEntgelt/Seiteneinstieg.pdf). Oder bekommt man die Zulage erst nach der Probezeit?
Ich muss also auf E13 noch die Zulage mit 95,93 EUR draufrechnen. Oder verstehe ich das falsch?

calmac

  • Gast
Falsch.

Es gibt E13 und das war's. Nix mehr, nix weniger.

Mögliche Zuschläge für Beamte haben gar keine Relevanz für tarifbeschäftigte Lehrer.

Spid

  • Gast
Es ist zwar zutreffend, daß im genannten Fall keine Zulage zusteht, weil die Zulage nach §47 lit. c) LBesG NW den Ausnahmetatbestand des Abschnitt 1 Abs. 4 Satz 2 lit. a der Anlage zum TV EntgO-L erfüllt. Deine verwirrten Ausführungen, die u.a. ein erschütterndes Unverständnis für den Unterschied zwischen Zulage und Zuschlag offenbaren, lassen jedoch völlig außer Acht, daß Zulagen für beamtete Lehrkräfte tarifbeschäftigten Lehrkräften des Abschnitt 1 der Anlage zum TV EntgO-L grundsätzlich als Entgeltgruppenzulage zustehen, siehe Abschnitt 1 Abs. 4 Satz 1 der Anlage zum TV EntgO-L. Besinne Dich doch besser auf Deine Kernkompetenzen - so Du welche hast.

calmac

  • Gast
Meine Antwort bezog such speziell auf dem Fall des Threaderstellers, da er/sie durch die Unmenge an Informationen nicht damit klarkam. Vielleicht hätte ich spezifizieren müssen, dass ich mich auf die Strukturzulage und mögliche Familienzuschläge bezog.

Ich bedanke mich jedoch recht herzlich dafür, dass für die Tätigkeiten als Fachleiter / stellv. Schulleiter, Nichterfüllerzulage usw. usf. (die für den Threadersteller/in am Anfang seiner/ihrer Karriere unbedingt von Nöten sind) ebenfalls für alle Lehrkräfte hier präzise dargestellt worden sind.  8) :)

intheend

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Es ist zwar zutreffend, daß im genannten Fall keine Zulage zusteht, weil die Zulage nach §47 lit. c) LBesG NW den Ausnahmetatbestand des Abschnitt 1 Abs. 4 Satz 2 lit. a der Anlage zum TV EntgO-L erfüllt. ...
Es gibt die Zulage also nicht, weil es eine Zulage ist, "die unabhängig davon zustehen [kann], ob die Beamtin oder der Beamte als Lehrkraft tätig ist"? Weil es dieselbe Strukturzulage auch in manchen anderen Fällen gibt, z.B. für Polizeivollzugsbeamte?
Wer soll denn da noch durchblicken...  ???

Das heißt, ich werde dann wohl nach dem Referendariat erstmal schlechter bezahlt werden als (irrtümlicherweise) vor dem Referendariat. Und das einzige, was ich durch mein bestandenes Ref tariflich betrachtet gewonnen habe, ist ein halbes Jahr an Erfahrung. Davon abgesehen bekommt man das gleiche wie vor dem Ref auch. Das ist doch ein Witz...

calmac

  • Gast
Vor dem Ref galt E13 mit den verlängerten Stundenlaufzeiten, so dass man 5 Jahre in Stufe 2 benötigt, in Stufe 3 zu kommen. (Nichterfüller)

Jetzt gilt Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, die (nach dem Ref) nach einem halben Jahr in Stufe 1 erreicht werden.

Ja, es ist äußert ungerecht. Als Erfüller kann man auch befördert werden ... also lohnt sich so halb.