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Höhergruppierung innerhalb eg 9

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Casio:
Moin,

nach längeren Recherchieren konnte ich leider keine Antwort auf meine Frage finden. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Ich bin seit 1.10.16 im Öffenlichen Dienst beschäftigt und habe am 1.12.18 einen Antrag auf Höhergruppierung von EG9-Stufe3 (klein) Fallgruppe 3 auf EG9-Stufe3 (groß) Fallgruppe 2 gestellt. Nun wollte ich gerne wissen, ob meine bisherigen Stufenlaufzeiten (jetzt 3 Jahre) bei der Höhergruppierung/Fallgruppenaufstieg angegrechnet werden.

Danke


Spid:
TB sind grundsätzlich entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist ausschließlich in den Fällen der§§29c, 29d, 29f TVÜ-L vorgesehen und ansonsten weder vorgesehen noch erforderlich. Eine Eingruppierung in eine andere Fallgruppe der E9, als es sie noch gab, stellte keine Höhergruppierung dar. Es handelt sich um die selbe Entgeltgruppe. Stufenlaufzeit ist die Zeit ununterbrocherner Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe beim selben AG.

Casio:
Also wäre ich dann seit dem 1.10.19 in der EG9 Stufe4, wen der Fallgruppenaufstieg klappt ?

Spid:
Angesichts der Nichtexistenz dieser Entgeltgruppe seit dem 01.01.19 halte ich das für ausgeschlossen.

Casio:
Aber der Antrag wurde ja am 1.12.18 gestellt. Gelten dann nicht die Regeln der alten Entgeldordung?

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