Höhergruppierung innerhalb eg 9

Begonnen von Casio, 25.10.2019 13:43

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Casio

Moin,

nach längeren Recherchieren konnte ich leider keine Antwort auf meine Frage finden. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Ich bin seit 1.10.16 im Öffenlichen Dienst beschäftigt und habe am 1.12.18 einen Antrag auf Höhergruppierung von EG9-Stufe3 (klein) Fallgruppe 3 auf EG9-Stufe3 (groß) Fallgruppe 2 gestellt. Nun wollte ich gerne wissen, ob meine bisherigen Stufenlaufzeiten (jetzt 3 Jahre) bei der Höhergruppierung/Fallgruppenaufstieg angegrechnet werden.

Danke



Spid

TB sind grundsätzlich entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist ausschließlich in den Fällen der§§29c, 29d, 29f TVÜ-L vorgesehen und ansonsten weder vorgesehen noch erforderlich. Eine Eingruppierung in eine andere Fallgruppe der E9, als es sie noch gab, stellte keine Höhergruppierung dar. Es handelt sich um die selbe Entgeltgruppe. Stufenlaufzeit ist die Zeit ununterbrocherner Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe beim selben AG.

Casio

Also wäre ich dann seit dem 1.10.19 in der EG9 Stufe4, wen der Fallgruppenaufstieg klappt ?

Spid

Angesichts der Nichtexistenz dieser Entgeltgruppe seit dem 01.01.19 halte ich das für ausgeschlossen.

Casio

Aber der Antrag wurde ja am 1.12.18 gestellt. Gelten dann nicht die Regeln der alten Entgeldordung?

Spid

Der Antrag ist schlicht in jedweder Hinsicht völlig unbeachtlich.

Casio

Ich kann die nicht ganz folgen, es gibt doch sowas wie einen Fallgruppenaufstieg oder ?


Lars73

Der Wechsel der Fallgruppe hat keine Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit. Diese läuft also weiter.

Spid

Er kann aber nicht mehr stattfinden...

Lars73

Ein Wechsel einer Fallgruppe kann immer noch stattfinden ;-) hat aber nicht mehr die Auswirkungen wie in der früheren E9.

Um Exakter zu sein:
Falls in 2018 ein Wechsel der Fallgruppe stattfand und der Arbeitgeber dies nun merkt hätte es keine Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit. (Es sei denn es führt zur direkten Höherstufung.)

Spid

Ein Wechsel der Fallgruppe kann zwar immer noch stattfinden, jedoch nicht mehr in der E9.


nichts_tun

Prinzipiell könnte allerdings ein Fallgruppenwechsel zum 01.12.2018 innerhalb der damaligen EG 9 Auswirkungen auf die heutige Entgeltgruppe 9a oder 9b haben...

Spid

Allerdings. In der Sachverhaltsschilderung fehlt es jedoch an jedweder Schilderung eines Sachverhalts, der einen solchen zum genannten Zeitpunkt hätte bewirken können.

nichts_tun

Ich weiß. Ich wollte mich nur kurz in eure Diskussion einmischen.