Hallo Leute,
vielleicht kann mir einer bei meiner rechtlichen Fragestellung helfen:
Ich hatte in dieser Woche ein persönliches Gespräch mit meinem Bereichsleiter. Dabei ging es um die Bewertung meiner Leistungen in den vergangenen 12 Monaten als Grundlage für die Höhe der LOB-Zahlung. Dabei wurde mir gesagt, dass ich nur für die letzten 2 Monate bewertet werden könne, da ich mich ja für den Rest des Bewertungszeitraums im Urlaub bzw. am Studieninstitut befand. Daher könne meine Leistung für die vergangenen 12 Monate nicht entsprechend bewertet werden. In den 2 Monaten, die ich normal im Dienst war (Zitat des Bereichsleiters), waren meine Leistungen jedoch gut.
Trotzdem wurden mir nur eine Punktzahl für eine durchschnittliche Leistung gegeben. Ist es rechtlich zulässig, dass Zeiten auf dem AII keinerlei Berücksichtigung finden bei der Bewertung meiner dienstlichen Leistungen? Das Bestehen des AII sollte doch eine überdurchschnittliche Leistung sein, die sich auch monetär bei der LOB für mich bezahlt machen sollte, oder? Zumal ich den AII recht gut bestanden habe.
Für das Jahr 2020 sollte dann der AII dann wieder keine Rolle spielen, oder? Ich bin hier der Meinung, dass dann in 2020 nur die Leistungen, die auf meiner Stelle erbracht habe, zur Bewertung herangezogen werden sollte. Sehe ich das richtig?