Autor Thema: LOB  (Read 3085 times)

Luftpumpe39

  • Gast
LOB
« am: 25.10.2019 16:22 »
Hallo Leute,

vielleicht kann mir einer bei meiner rechtlichen Fragestellung helfen:

Ich hatte in dieser Woche ein persönliches Gespräch mit meinem Bereichsleiter. Dabei ging es um die Bewertung meiner Leistungen in den vergangenen 12 Monaten als Grundlage für die Höhe der LOB-Zahlung. Dabei wurde mir gesagt, dass ich nur für die letzten 2 Monate bewertet werden könne, da ich mich ja für den Rest des Bewertungszeitraums im Urlaub bzw. am Studieninstitut befand. Daher könne meine Leistung für die vergangenen 12 Monate nicht entsprechend bewertet werden. In den 2 Monaten, die ich normal im Dienst war (Zitat des Bereichsleiters), waren meine Leistungen jedoch gut.

Trotzdem wurden mir nur eine Punktzahl für eine durchschnittliche Leistung gegeben. Ist es rechtlich zulässig, dass Zeiten auf dem AII keinerlei Berücksichtigung finden bei der Bewertung meiner dienstlichen Leistungen? Das Bestehen des AII sollte doch eine überdurchschnittliche Leistung sein, die sich auch monetär bei der LOB für mich bezahlt machen sollte, oder? Zumal ich den AII recht gut bestanden habe.

Für das Jahr 2020 sollte dann der AII dann wieder keine Rolle spielen, oder? Ich bin hier der Meinung, dass dann in 2020 nur die Leistungen, die auf meiner Stelle erbracht habe, zur Bewertung herangezogen werden sollte. Sehe ich das richtig?

Spid

  • Gast
Antw:LOB
« Antwort #1 am: 25.10.2019 16:29 »
Zur Beurteilung des Sachverhalts ist die Kenntnis des vollständigen Wortlautes der maßgeblichen Betriebs-/Dienstvereinbarung erforderlich.

Ob das Bestehen des AII eine überdurchschnittliche Leistung ist, hängt maßgeblich von der Bezugsgruppe ab. In der Spülküche mutmaßlich schon, unter mindestens gewöhnlich verständigen Menschen eher nicht.

RsQ

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Antw:LOB
« Antwort #2 am: 25.10.2019 16:50 »
Das Bestehen des AII sollte doch eine überdurchschnittliche Leistung sein, die sich auch monetär bei der LOB für mich bezahlt machen sollte, oder?

Kommt drauf an. Der AII ist doch eine Maßnahme der beruflichen Qualifizierung, oder? D.h. die (dadurch) gesteigerte Leistung wird ja (mutmaßlich) erst in Zukunft erbracht. Während des AII konnte aber keine entsprechende berufliche Leistung erbracht werden.

Brownyy

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Antw:LOB
« Antwort #3 am: 25.10.2019 18:02 »
Sehe ich ähnlich.

nichts_tun

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Antw:LOB
« Antwort #4 am: 25.10.2019 21:24 »
Ich sehe grundsätzlich nicht, dass das Bestehen des AII im Rahmen des LOB zu berücksichtigen wäre. Sollte dies in der jeweiligen DV anders beurteilt sein, gut für die Beschäftigten, aber verfehlt Sinn und Zweck des LOB.