Solche Unterschiede sind regelmäßig eingruppierungsrelevant, ohne dass sie für den Laien sofort offensichtlich sind.
Hättest Du ein Beispiel dafür?
In der EGO taucht regelmäßig ein Kriterium von wegen "mindestens x Beschäftigte der Entgeltgruppe y durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt" auf.
In meinem Umfeld gab es den Fall, dass sich eine Führungsperson nicht auf dieses Kriterium berufen konnte, weil lediglich eine fachliche und keine disziplinarische Unterstellung vorliegt. Allerdings muss ich hier gleich einschränken, dass dies lediglich die unreflektierte, über mehrere Ecken kommunizierte Einschätzung des zuständigen Personalsachbearbeiters war und nicht die der höchsten gerichtlichen Instanz, die im Rahmen einer Eingruppierungsfeststellungsklage darüber zu befinden hatte. (Ich neige leider dazu, Menschen in Positionen, zu deren Anforderungsprofil eine bestimmte Qualifikation gehört, das Vorhandensein eben dieser Qualifikation auch zu unterstellen.)
Da ich selbst weder betroffen bin noch davon ausgehe, jemals betroffen zu sein, habe ich es dabei bewenden lassen, die Argumentation für durchaus plausibel und mithin korrekt zu halten, zumal ich in anderen Entgeltordnungen auch hin und wieder explizit auf die
fachliche Unterstellung verwiesen wird.
Vielleicht kann Spid ja hier noch etwas Licht ins Dunkel bringen... ;-)