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Dauer externer Stellenbewertung
Lou:
Die Stellenbeschreibungen einiger zu besetzender Stellen meines AG wurden zur Bewertung an einen externen Dienstleister weitergegeben.
Solange die Bewertungen nicht vorliegen, stellt sich leider die Problematik der Gewinnung qualifizierten Personals.
Die Bewerber sind natürlich daran interessiert, welcher Entgeltgruppe die auszuübende Tätigkeit entspricht.
Gibt es hier Erfahrungswerte, wie lange solche Stellenbewertungsverfahren ungefähr dauern?
In den genannten Fällen wurden die genauen Stellenbeschreibungen im April an den Dienstleister übersandt.
Spid:
Stunden bis Jahre
nichts_tun:
Der AG sollte bei der Vertragsgestaltung mit dem externen Dritten versuchen, Fristen zu vereinbaren und ggf. Konventionalstrafen, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden.
Joe kommunal:
Echt jetzt? Wenn Konventionalstrafen vereinbart werden sollen, springen die Auftragnehmer reihenweise ab, weil hier nur Ärger droht. Die Arbeit wird dann mitunter eingestellt, um zu klären, wer den Schuld an der Verzögerung hat .. K-Strafen im Dienstleistungsbereich sind praxisfremd.
512BB:
--- Zitat von: Joe kommunal am 26.10.2019 19:18 ---Echt jetzt? Wenn Konventionalstrafen vereinbart werden sollen, springen die Auftragnehmer reihenweise ab, weil hier nur Ärger droht. Die Arbeit wird dann mitunter eingestellt, um zu klären, wer den Schuld an der Verzögerung hat .. K-Strafen im Dienstleistungsbereich sind praxisfremd.
--- End quote ---
Klüger ist, wer es sich selber macht! ;-) Auch ohne vereinbarte Konventionalstrafe ergeben sich Rechte, Forderungen aus dem Vertrag. Konventionalstrafen sind ja nur darüber hinaus gehende Vereinbarungen, dass der Schuldner der Leistung bei Nichterfüllung eine best. Geldmenge (Strafe) zu zahlen hat, ein zusätzlicher Druck ... Diesem wird der Auftragnehmer eh nur dann zustimmen, wenn er eine entspr. Gegenleistung dafür erhält, und "sich seiner Sache" sicher ist. (Grds. höherer Preis; der Gläubiger muss ja keinen Schaden nachweisen (deswegen muss auch keine Schuldfrage geklärt werden), nur die Nicht-Erfüllung). Sprich, das macht nur Sinn, wenn der Gläubiger seinerseits für die rechtzeitige Erfüllung Dritten gg.über gerade stehen muss, und der Schuldner über den höheren Preis in Summa profitiert, bzw. dieser eine Auftrag "Viel" abwirft. Eigtl. eine Art zus. "Versicherung", deren Zweck nicht darin besteht, Schaden zu regulieren, sondern erst gar nicht erst entstehen zu lassen (Motivationssteigerung). Was war das Thema? ;-)
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