Autor Thema: Wechsel von SuE-Tarif in E-Tarif und Verhältnis der Erfahrungsstufen  (Read 2931 times)

RheinPirat

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Hallo in die Runde, ich befinde mich ggw. in einem Bewerbungsverfahren für eine kommunale E13-Stelle. Gegenwärtig bin ich auf meiner jetzigen kommunalen Stelle in S17 (SuE-Tarif) eingruppiert, auf der ich im nächsten Jahr September in Stufe 4 steigen würde.

Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit grundsätzlich von vorne. Das ist mir klar. Wie verhält es sich aber bei der Stufenlaufzeit beim Wechsel des SuE-Tarifs in den allgemeinen E-Tarif, bei dem die Stufenlaufzeit auf den ersten Stufen zwei Jahre kürzer ist?

Bei meinen Recherchen im Internet bin ich lediglich auf eine Aussage des dbb gestoßen, in dem die Überleitungskriterien aus dem Jahre 2009 von E in SuE aufgeführt sind, als der SuE-Untertarif vereinbart wurde. Dort stand, dass der TVöD auf Regelungen des umgekehrten Wechsels verzichtet, da dies in er Praxis zu gering ist, als dass es tariflich hätte vereinbart werden müssen.

Mein Ziel ist natürlich ganz klar, sollte ich den Zuschlag erhalten, würde ich natürlich die Erfahrungsstufe 4 bevorzugen oder zumindest die komplette Anerkennung der bisherigen Tätigkeitsjahre und ein Aufstieg in Stufe 4 bereits im September 2020, wenn ich in meiner jetzigen Eingruppierung mit der längeren Laufzeit ebenfalls in Stufe 4 gestiegen wäre.

Ich bin an euren Erfahrungswerten, Meinungen ggf. Urteilen o.ä. interessiert, aber auch an Tipps, Hinweisen und Argumentationshilfen, wenn ich mit meinem jetzigen AG in die Verhandlung trete nach eventueller Zuschlagserteilung.

Vielen Dank.


Spid

  • Gast
Handelt es sich um den selben AG?

RheinPirat

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16

Spid

  • Gast
Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.