Autor Thema: Fachkräftezulage begründen  (Read 11304 times)

Acetylen

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Fachkräftezulage begründen
« am: 26.10.2019 22:09 »
Ich habe mich bei einer Behörde beworben und bin in die engere Auswahl gekommen.
In der Stellenausschreibung stand dass die Möglichkeit der Gewährung einer Fachkräftezulage besteht.
Diese habe ich eingefordert. Die Behörde möchte jetzt von mir eine Begründung für die Zulage haben und ich bin etwas unschlüssig was ich denen am besten sage. Hat jemand schonmal damit Erfahrung gemacht?
Meine bisherigen Überlegungen gehen in die Richtung zu argumentieren, dass ohne die Zulage das Entgelt zu niedrig wäre, um mich zu einem Wechsel zu bewegen (was auch tatsächlich der Fall ist). Ich bin mir aber nicht sicher ob das als alleinige Begründung ausreichend ist oder ob ich mich damit nicht direkt ins Abseits katapultiere.

nichts_tun

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #1 am: 26.10.2019 22:29 »
Meine bisherigen Überlegungen gehen in die Richtung zu argumentieren, dass ohne die Zulage das Entgelt zu niedrig wäre, um mich zu einem Wechsel zu bewegen (was auch tatsächlich der Fall ist). Ich bin mir aber nicht sicher ob das als alleinige Begründung ausreichend ist oder ob ich mich damit nicht direkt ins Abseits katapultiere.

Doch, ich meine schon.

TV-Ler

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #2 am: 27.10.2019 06:00 »
Meine bisherigen Überlegungen gehen in die Richtung zu argumentieren, dass ohne die Zulage das Entgelt zu niedrig wäre, um mich zu einem Wechsel zu bewegen (was auch tatsächlich der Fall ist). Ich bin mir aber nicht sicher ob das als alleinige Begründung ausreichend ist oder ob ich mich damit nicht direkt ins Abseits katapultiere.

Doch, ich meine schon.
Meinst du, das die Begründung ausreichend ist oder das er sich damit direkt ins Abseits katapultiert?  8)

Spid

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #3 am: 27.10.2019 09:30 »
Es gibt im TVÖD überhaupt keine Fachkräftezulage.

nichts_tun

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #4 am: 27.10.2019 10:53 »
@TV-Ler: Ich meinte, dass das m. E. eine sinnvolle Begründung ist. Ob sich der TE sich damit "ins Abseits" schießt kann ich nicht beurteilen.

@Spid: Laut SV geht es um ein Bewerbungsverfahren. Daher habe ich § 16 Abs. 6 TVöD-Bund als Anspruchsgrundlage des TE für möglich erachtet, wenngleich dies keinen Anspruch auf eine "Fachkräftezulage" darstellt.

Spid

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #5 am: 27.10.2019 11:09 »
Eben. §16 Abs. 6 TVÖD Bund dient auch der Deckung des Personalbedarfs jenseits von Fachkräften und könnte auch für ungelernte Spülhilfen und Postwagenschubser angewandt werden.

Acetylen

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #6 am: 27.10.2019 18:00 »
Meinetwegen kann man das Instrument auch "Vorweggewährung eines höheren Entgelts (Zulage) zur Gewinnung und Bindung" nennen. Die Behörde selbst bezeichnet es allerdings durchaus als Fachkräftezulage, daher erlaube ich mir diese Bezeichnung zu übernehmen.
Mir geht es jedenfalls nicht um die exakte Bezeichnung sondern darum wie ich die Forderung nach dieser Zulage sinnvoll begründe.

Spid

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #7 am: 27.10.2019 18:11 »
Und wenn die Behörde die inkriminierte Zulage als „Dauerlutscher“ oder „Analpapst“ nennt, würdest Du Dir das auch erlauben? Es ist einer Kommunikation nicht zuträglich, wenn man Bezeichnungen für irgendwas erfindet.

Möglicherweise könnte für Dein Anliegen Abschnitt 6 des BMI-RS D5-31002/55#7 vom  07.05.2019 hilfreich sein.

nichts_tun

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #8 am: 27.10.2019 22:01 »
Und wenn die Behörde die inkriminierte Zulage als „Dauerlutscher“ oder „Analpapst“ nennt, würdest Du Dir das auch erlauben? Es ist einer Kommunikation nicht zuträglich, wenn man Bezeichnungen für irgendwas erfindet.

Wobei aus dem SV heraus das Anliegen recht verständlich formuliert war, das gibt's ja auch nicht immer. Bei der Auslegung von Willenserklärungen ist ja auch nicht am Wortsinne festzuhalten, §§ 133, 157 BGB. ;)

Spid

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #9 am: 27.10.2019 22:11 »
Und was an der Sachverhaltsschilderung spricht gegen die auch als solche bezeichnete Fachkräftezulage für IT-Personal, die der Bund übertariflich gewährt?

nichts_tun

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #10 am: 27.10.2019 23:04 »
Dagegen spricht nichts.

Spid

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #11 am: 28.10.2019 02:47 »
Eben.

WasDennNun

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #12 am: 28.10.2019 08:19 »
Als wenn der AG ein Begründung vom AN verlangt, warum er ihm mehr Geld zahlen soll (egal wie AN/AG dieses nennt), dann ist mEn die Erste Begrünung:
Da man nicht weniger verdienen will, als man derzeit verdient (verdienen könnte).

Ansonsten kann man nicht viel beitragen, außer verweise auf die Überflieger vita die man vorgelegt hat.

Bei uns (TV-L, §16.5 Zulagen) da schreiben wir natürlich Begründungen, warum dieser MA eben diese Zulage erhalten soll, da stellt man die besondere Leistungen heraus, die er im Betrieb in der Vergangenheit gezeigt hat, den nicht jeder hat sie sich verdient, mal will ja nur qualifiziertes Personal binden.

Lars73

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #13 am: 28.10.2019 10:04 »
Im Kern ist die Begründung, dass maneld Wert ist und für weniger nicht kommt.

nichts_tun

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Antw:Fachkräftezulage begründen
« Antwort #14 am: 28.10.2019 12:27 »
Mangelwert?