Hallo zusammen,
mein befristeter Vertrag als Angestellter ( EG 11) bei einer Bundesbehörde, endet nach 3 Jahren am 31.12.
Zur Zeit bewerbe ich mich auf andere Stellen.
Was passiert mit der Jahressonderzahlung , wenn:
a) ich nach dem 1.12. aber vor dem 31.12 einen Auflösungsvertrag wegen Wechel in ein unbefristetes AV beantrage und bekomme
b) ich eine einjährige Verlängerung der Befristung erhalte und unterschreibe, aber zum 31.01.20 einen Auflösungsvertrag für eine unbefristete Stelle unterschreibe.
c) der Vertrag zum 31.12 ausläuft , weil die Vertragsverlängerung für ein Jahr ausgeschlagen wird.
Kann das Amt in irgendeinem Fall die JSZ zurückfordern ?