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Jahresonderzahlung nach Elternzeit

(1/1)

ete:
Hallo,

Ich habe mal eine Frage ich fange ab 1.11. nach 1 Jahr Elternzeit wieder an zu arbeiten (selber Arbeitgeber) .  Steht einem dann trotzdem die Jahresonderzahlung zu?

Danke und Gruß

Lars73:
Kind wurde demnach in 2018 geboren. Dann besteht Anspruch auf 2/12 der Jahressonderzahlung die bei Tätigkeit im gesamten Jahr gezahlt würde.

ete:
Ok danke vielmals

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