Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahresonderzahlung nach Elternzeit
(1/1)
ete:
Hallo,
Ich habe mal eine Frage ich fange ab 1.11. nach 1 Jahr Elternzeit wieder an zu arbeiten (selber Arbeitgeber) . Steht einem dann trotzdem die Jahresonderzahlung zu?
Danke und Gruß
Lars73:
Kind wurde demnach in 2018 geboren. Dann besteht Anspruch auf 2/12 der Jahressonderzahlung die bei Tätigkeit im gesamten Jahr gezahlt würde.
ete:
Ok danke vielmals
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