Autor Thema: Duales Studium bei niedersächsischem Landesbetrieb  (Read 3101 times)

Johann

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Ich bin derzeit dualer (Bachelor-)Student in einem niedersächsischen Landesbetrieb. In meinem Studentenvertrag stehen einige Dinge insbesondere zur Übernahme, zu denen ich noch Fragen habe, die ich zwar euch, aber der Personalstelle noch nicht stellen wollte.

"Der Student ist verpflichtet, [...] für eine Beschäftigung in Vollzeit [...] für die Dauer von [...] bei <Landesbetrieb> tätig zu sein."
1) Muss ich wirklich für den kompletten Bindungszeitraum bei <Landesbetrieb> bleiben oder kann ich auch bspw. in ein Ministerium oder eine Schule wechseln, weil der eigentliche AG das Land ist?
2) Legt dieser Satz fest, dass ich keine Möglichkeit habe, innerhalb des Bindungszeitraumes in Teilzeit zu wechseln?
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"Zur Klärung aller mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Fragen und ggf. zum Zweck der Vertragsunterzeichnung findet sich der Student am Tag, an dem ihm das Abschlusszeugnis [...] ausgehändigt werden, bei <Landesbetrieb> ein."
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"Der Student verpflichtet sich, die <Landesbetrieb> entstandenen Kosten zurückzuzahlen, wenn er ein Einstellungsangebot nicht annimmt, ohne dass dies auf einem vertragswidrigem Verhalten des AG beruht"
3) Ich erhalte das Abschlusszeugnis auf einem Samstag. Da wird niemand im Betrieb sein. Ist es dann vertragswidriges Verhalten des AG, wenn ich zur Klärung von Fragen und zur Vertragsunterschrift in den Betrieb komme und niemand dort ist? Worauf ich hinaus will: Bin ich in diesem Fall von der Pflicht befreit, Rückzahlungen zu leisten, wenn ich anschließend das Einstellungsangebot ablehne?

4) Im Vertrag wird eine Anwesenheitszeit von 40 Stunden pro Woche vereinbart. Bedeutet das 40 Stunden vor Ort sein plus Pausenzeiten, also mindestens 42,5 Stunden pro Woche? Oder sind die Pausen bereits in den 40 Stunden Anwesenheitszeit inkludiert, sofern man diese im Büro verbringt?

5) Ist es üblich, dass nach Übernahme aus einem dualen Studium heraus noch einmal eine Probezeit fällig wird? Diese entbindet mich bei Kündigung vermutlich nicht von den Rückzahlungspflichten, ist also eher eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Landesbetriebes, richtig?

6) Ich überlege, während des Bindungszeitraumes einen Lehramts-Master zu machen. Anschließend würde der Vorbereitungsdienst für das Lehramtsreferendariat folgen. Dieser wird in Niedersachsen als Beamter auf Widerruf abgeleistet. Würde ab dem Zeitpunkt als Beamter auf Widerruf automatisch das Arbeitsverhältnis mit <Landesbetrieb> enden? Wäre ich dann weiterhin verpflichtet, die Rückzahlungen zu leisten? (Frage erübrigt sich je nach Antwort auf 1))

Feidl

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Antw:Duales Studium bei niedersächsischem Landesbetrieb
« Antwort #1 am: 06.11.2019 17:08 »
zu 1. Wenn im Vertrag steht, dass du in diesem Landesbetrieb tätig sein sollst, dann ist es auch nur dieser Landesbetrieb. Ansonsten würde "im öffentlichen Dienst des Landes" o.ä. stehen, was meiner erfahrung sogar öfter vorkommt.
zu 2. Keine Möglichkeit, wenn du dich an den Vertrag halten musst.

Es ist bei ^^den Punkten aber gut möglich, dass du dich mit dem AG einigen kannst und einvernehmlich vom Vertrag abweichen kannst.


zu 3. Du weißt, dass du am Samstag das Zeugnis erhälst?  ??? Wäre ungewöhnlich, denn in Hochschulen ist Samstag auch meist kaum einer anzutreffen.
Nein, es ist nicht vertragswidriges Verhalten des AG. Du musst dich einfinden, nicht der AG. Wenn er dir sagt, dass die Klärung des Arbeitsverhältnisses/Vetragsunterzeichnung an einem anderen Tag statt findet, dann gilt dieser neue Tag. Und da es kein vertragswidriges Verhalten der AG ist, bist du defintiv nicht von Rückzahlungen befreit, wenn du ablehnst.

zu 4.  Anwesenheitszeit beinhaltet auch Pausenzeiten, sonst wären es Arbeitszeiten.

zu 5. Du hast auch die Kündigungsmöglichkeit, aber das hat eben als Konsequenz die Rückzahlung. So ist das nun mal, wenn man sich während des Studiums von seinem zukünftigen AG durchfüttern lässt  ;)  Hat nicht nur Sonnenseiten so ein duales Studium.

clarion

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Antw:Duales Studium bei niedersächsischem Landesbetrieb
« Antwort #2 am: 06.11.2019 19:14 »
Hallo,

wenn Dein Studium 3+x Jahre mit einer halben E5 gefördert wurde, hast Du dem Landes Betrieb schon Zigtausende gekostet. Du hast während des Studiums eine halbe Stelle besetzt, auf der nicht irgendjemand anderes eingestellt werden konnte, insofern wird der Landesbetrieb Dich nicht einfach gehen lassen. Winkelzüge würden Deinen Ruf im öD auch nachhaltig ruinieren, daher unbedingt mit offenen Karten spielen. Irgendwer kennt fachübergreifend immer irgendwen.

Die vierzig Stunden sind m.E. auch ein Indiz, dass Du noch einen Vorbereitungsdienst als Anwärter in deiner Fachlaufbahn machen sollst. In NI müssen Beamte 40 Stunden und Angestellte 39,xx Stunden ableisten.

Über Teilzeitarbeit wird der AG wahrscheinlich nach der Anwärterzeit mit sich reden lassen.



Johann

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Antw:Duales Studium bei niedersächsischem Landesbetrieb
« Antwort #3 am: 07.11.2019 10:57 »
@Feidl: Vielen Dank für deine Antwort.
Die Hochschule macht aus der Zeugnisübergabe eine Veranstaltung und die liegt laut Verwaltung auf einem Samstag.
Bezüglich der Anwesenheitszeit sollte ich dann ggf. mal nachfragen. Bisher wurden die von der Personalstelle immer als Arbeitszeit abgetan. Würde mir bei 2,5h/Woche wohl einige Stunden wiederbringen.
Ist natürlich ganz nett, dass man abgesehen von den Praxisphasen nicht zusätzlich arbeiten gehen muss. Allerdings hätte ich in meinem Bereich vermutlich als Werkstudent nicht weniger Stundenlohn erhalten. So entfiel lediglich die Suche nach eventuell wechselnden Arbeitgebern.

@clarion: Auch dir danke für deine Antwort.
Es war etwas weniger als die halbe E5. Aber als Student kommt man damit schon ganz gut hin.
Winkelzüge sind unschön, da hast du recht.
Die 40 Stunden wurden eher zufällig gesetzt denke ich. Einfach weil dual Studierende anders als unsere Auszubildenden keine Bindung zum TV-L haben. Entsprechend gab es auch keine Jahressonderzahlung o.ä. Für meinen Bereich gibt es auch keine Fachlaufbahn meines Wissens nach. Es wirkt eher so, als bekäme ich eine Stelle und führe diese dann aus bis ich umfalle.

Meine Fragen bitte nicht falsch verstehen, ich bin einfach jemand, der sich seiner Optionen gerne bewusst ist. Habe tatsächlich auch etwas länger überlegt, ob ich mich mit 18 Jahren wirklich für 7-8 Jahre (inkl. Studium) an einen Arbeitgeber binden möchte. Anderen mag das ein Gefühl von Sicherheit geben, ich dagegen fühle mich dann eher etwas eingesperrt.
Nichtsdestotrotz werde ich erstmal das Studium beenden und anschließend die mir angebotene Stelle bekleiden. Wenn sich der Staub dann gelegt hat, kann ich ja weitersehen.

Noch einmal vielen Dank für eure Antworten  :)

Feidl

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Antw:Duales Studium bei niedersächsischem Landesbetrieb
« Antwort #4 am: 07.11.2019 13:40 »
Meine Fragen bitte nicht falsch verstehen, ich bin einfach jemand, der sich seiner Optionen gerne bewusst ist. Habe tatsächlich auch etwas länger überlegt, ob ich mich mit 18 Jahren wirklich für 7-8 Jahre (inkl. Studium) an einen Arbeitgeber binden möchte.
Sehe es als Vorteil, dass du dich gar nicht erst nach anderen AG umschauen brauchst, weil du sowieso erstmal gebunden bist, du dadurch auch nicht besseres finden kannst und nicht in die Versuchung kommst, zu wechseln.  ;D

Ich hätte gern Dualstudium gemacht, dann hätte ich jetzt nicht die Bafögrückzahlungen am Hals (10.000€).

Organisator

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Antw:Duales Studium bei niedersächsischem Landesbetrieb
« Antwort #5 am: 07.11.2019 14:19 »
Nichtsdestotrotz werde ich erstmal das Studium beenden und anschließend die mir angebotene Stelle bekleiden. Wenn sich der Staub dann gelegt hat, kann ich ja weitersehen.

Genau, alles was dann kommt, ist ein Luxusproblem. Außerdem stellt sich auch die Frage, wie hoch die Kosten sind, die Du zu erstatten hättest. Hierzu gibt es auch bestimmt noch eine Regelung.