Autor Thema: Mitnahme Resturlaub bei Wechsel des Geschäftsbereichs  (Read 2239 times)

Asperatus

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Eine Person, Beamter beim Bund, wechselt zum 1. Januar 2020 zu einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich eines anderen Bundesministeriums (Versetzung). Der Dienstherr bleibt der Bund. Den Erholungsurlaub für das Kalenderjahr 2019 hat die Person noch nicht genommen. Kann der Person die Übernahme des Urlaubsanspruchs aus dem Jahr 2019 verweigert werden oder besteht ein Anspruch auf Mitnahme?

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Antw:Mitnahme Resturlaub bei Wechsel des Geschäftsbereichs
« Antwort #1 am: 25.11.2019 14:04 »
Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen.

iosifbecker

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Antw:Mitnahme Resturlaub bei Wechsel des Geschäftsbereichs
« Antwort #2 am: 24.12.2019 10:20 »
Vielen Dank für die Antwort!