Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Urlaubsanspruch bei Erhöhung der Arbeitszeit

(1/1)

Elur:
Hallo,

demnächst werde ich mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet und erhöhe ich meine Arbeitszeit auf dann 41 Stunden wöchentlich. Bisher war ich in Teilzeit tätig, habe aber an 5 Tagen pro Woche gearbeitet. Was passiert mit meinem Resturlaub? Wird dieser mir dann gekürzt, da ich demnächst in Vollzeit tätig sein werde oder bleiben die Tage gleich?

Vielen Dank

elur

WasDennNun:
Tage gleich

Stefl:
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Anzahl der Wochentage, nicht nach der regelmäßigen Arbeitszeit an sich, sprich: er Urlaubsanspruch bleibt gleich.

bettylittle:

--- Zitat von: Elur am 28.10.2019 20:53 ---Hallo,

demnächst werde ich mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet und erhöhe ich meine Arbeitszeit auf dann 41 Stunden wöchentlich. Bisher war ich in Teilzeit tätig, habe aber an 5 Tagen pro Woche gearbeitet. Was passiert mit meinem Resturlaub? Wird dieser mir dann gekürzt, da ich demnächst in Vollzeit tätig sein werde oder bleiben die Tage gleich?

Vielen Dank

elur

--- End quote ---
Bei vielen Firmen wird die momentane Arbeitszeit als Url. Basis genommen. Gerechterweise müßte man dies entsprechend aliquotieren und es wäre eine stundenweise Url.Abbuchung am korrektesten. Meines Wissens ist dies aber im Gesetz nicht verankert.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version