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Beteiligung Personalrat

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SaSchm:

--- Zitat von: Ole am 29.10.2019 08:02 ---Guten Morgen,

muss ich den Personalrat bei einem Fallgruppenwechsel (von EG 9a zu EG 9b) beteiligen oder reicht hierzu eine Information an den PR?

--- End quote ---

LPVG 75 (1) Nr3

Spid:
Gibt es bspw. in Hessen gar nicht und regelt in NRW die Beteiligung der PR bei Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Anmietung von Diensträumen.

jenna11:
Moin,


wichtig wäre zuerst mal welches LPVG hier anzuwenden ist?!

In den meisten, wenn nicht allen ist bei einer Höhergruppierung der PR zu beteiligen.

Und das bitte nicht per E-Mail oder Whattsapp.  ;)

Es sollte dann schon eine ordentliche Vorlage der Personalabteilung sein!

was_guckst_du:
...die aber gleichwohl auch auf elektronischem Weg erfolgen kann...

jenna11:
Das stimmt natürlich! ;)

Sorry wenn es so missverständlich ausgedrückt war.

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