Ich wechsle zum Jahresbeginn von NRW nach NDS - beides kommunaler öffentlicher Dienst als Angestellter.
Aktuell bin ich in der kvw Münster (kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe) und der Wechsel erfolgt in die VBL.
Bei der kvw steht folgendes:
"Endete der überzuleitende Zeitraum ab dem 1. Januar 2002 findet keine Überleitung Ihrer Versorgungsanwartschaften statt. Hier erfolgt die gegenseitige Anerkennung der Versicherungszeiten. Erfüllen Sie mit den Versicherungszeiten der VBL die Wartezeit von 60 Monaten, haben Sie bei den Kassen, bei denen Sie versichert waren, einen Betriebsrentenanspruch. Im Rentenfall stellen Sie an beide Kassen einen Rentenantrag. Jede Kasse zahlt die bei ihr erworbene Rentenleistung aus."
Heißt, ich beginne bei der VBL ab Januar dann bei 0, baue fünf Jahre einen Anspruch auf und bekommt dann irgendwann in ein paar Jahrzehnten die VBL ab 01.01.2020 und zusätzlich einen kleinen Beitrag aus der kvw ?
In der kvw habe ich die fünf Jahre noch nicht voll.