Autor Thema: Einstufung bei Wechsel der EG und des Arbeitgebers  (Read 3378 times)

Philipp

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Ich wechsle zum 01.01. vom Arbeitgeber in NRW zu einem Arbeitgeber in NDS.
Verbunden damit ist eine Höhergruppierung von ehemals EG11 und dann EG13.
In EG11 habe ich aktuell Stufe 3.

Welche Einstufung ist zu erwarten oder realistisch? Im "Angebot" das man mir vorgelegt hat steht "Einstufung in EG13 TVÖD" aber keine Stufe.

Meine eigene Kenntnis ist : Stufe 1 für Berufsanfänger, Stufe 2 bei einschlägiger vorhandener Berufserfahrung.

Erfolgt die Eingruppierung dann wahrscheinlich bei Stufe 2 wegen der vorhandenen Erfahrung, bei Stufe 3 weil ich bereits in Stufe 3 bin, oder zählt das Brutto? Bei EG 13 Stufe 1 hätte ich ein geringeres Gehalt als bei EG 11 Stufe 3 aktuell.

Spid

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Antw:Einstufung bei Wechsel der EG und des Arbeitgebers
« Antwort #1 am: 29.10.2019 08:31 »
Es handelt sich um keine Höhergruppierung.

Bei Einstellung besteht Anspruch auf die Berücksichtigung von mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung und somit auf Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

Philipp

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Antw:Einstufung bei Wechsel der EG und des Arbeitgebers
« Antwort #2 am: 29.10.2019 09:02 »
Vermutlich alles klar soweit.

Heißt, voraussichtlich erfolgt die Einstufung in Stufe 1, auch wenn das Entgelt in Summe geringer ist als zuletzt?

Spid

  • Gast
Antw:Einstufung bei Wechsel der EG und des Arbeitgebers
« Antwort #3 am: 29.10.2019 09:21 »
Ich habe lediglich Ausführungen zum Anspruch gemacht. Der AG hat - sowohl im Tarifgefüge selbst als auch, sofern es ihm rechtlich möglich ist, übertariflich - die Möglichkeit, über den Anspruch des TB hinauszugehen. Da es darauf jedoch keinen Anspruch gibt, sollte derlei vor Vertragsunterzeichnung geklärt werden.

Bastel

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Antw:Einstufung bei Wechsel der EG und des Arbeitgebers
« Antwort #4 am: 29.10.2019 09:36 »
Vermutlich alles klar soweit.

Heißt, voraussichtlich erfolgt die Einstufung in Stufe 1, auch wenn das Entgelt in Summe geringer ist als zuletzt?

Genau. Alles weitere muss/sollte verhandelt werden.

WasDennNun

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Antw:Einstufung bei Wechsel der EG und des Arbeitgebers
« Antwort #5 am: 29.10.2019 09:53 »
Vermutlich alles klar soweit.

Heißt, voraussichtlich erfolgt die Einstufung in Stufe 1, auch wenn das Entgelt in Summe geringer ist als zuletzt?
Ja, mehr muss der neue AG dir nicht zahlen, können könnte er aber schon, wenn er wollte.