Ich habe lediglich Ausführungen zum Anspruch gemacht. Der AG hat - sowohl im Tarifgefüge selbst als auch, sofern es ihm rechtlich möglich ist, übertariflich - die Möglichkeit, über den Anspruch des TB hinauszugehen. Da es darauf jedoch keinen Anspruch gibt, sollte derlei vor Vertragsunterzeichnung geklärt werden.