Guten Morgen,
Wie wird ein Mitarbeiter im Bedarfsfeststellungsdienst/Außendienst im Jobcenter eingruppiert?
Folgende Außendiensttätigkeiten sind insbesondere denkbar:
· Ermittlung des tatsächlichen Aufenthalts
· Prüfung der Notwendigkeit und des Umfanges beantragter Beihilfen nach § 23 Abs. 3
SGB II
· Überprüfung von Wohnungsverhältnissen, z.B. Wohnfläche
· Verwertbarkeit von Vermögen, insbesondere Aufteilbarkeit bei selbst genutztem
Wohneigentum
· Abgrenzung Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft
· Indizienfeststellung zur Widerlegung der Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
· Feststellung von verschwiegenem Einkommen, dabei auch Gespräche mit Arbeitgebern
(nicht bei Verdacht auf Schwarzarbeit)
· weitergehende Behördenkontakte – auch persönlich
· ggf. Vorsprachen bei Banken und Versicherungen
· ggf. Gespräche mit sonstigen Dritten, z.B. Nachbarn, Vermieter
Das breite Aufgabenspektrum lässt erkennen, dass bei der Arbeit des Außendienstes nicht
nur die Kostenersparnis im Vordergrund steht, sondern vor allem die Verhinderung von ungerechtfertigtem
Leistungsbezug und Leistungsmissbrauch. Des Weiteren soll der Außendienst
zu einer Verbesserung der Voraussetzungen einer zweckentsprechenden und bedarfsgerechten
Leistungsgewährung beitragen.
Die Stadt Köln bietet für Außendienstmitarbeiterin beziehungsweise Außendienstmitarbeiter im städtischen Ordnungsdienst eine Bezahlung in der Besoldungsgruppe A8 LBesG NRW beziehungsweise in der Entgeltgruppe 9a TVöD sowie tarif- beziehungsweise besoldungsrechtliche Zulagen
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/jobs/stellenangebote-aktuell/68087/index.htmlWäre eine Eingruppierung in der Besoldungsgruppe A8 LBesG NRW beziehungsweise in der Entgeltgruppe 9a TVöD als Mitarbeiter im Bedarfsfeststellungsdienst/Außendienst für das Jobcenter möglich?
Vielen Dank und viele Grüße
ADJC