Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Haftung Dienstherr/Personalrat bei Dienstvereinbarungen
Hansi:
Hallo,
Bei uns ist die Frage aufgekommen wer bzw. ob jemand der Vertragsparteien (AG vertreten durch BGM & AN vertreten durch Personalrat) beim womöglich tarifwidrigen Abschluss einer Dienstvereinbarung LoB (wenn es zu Klagen kommen sollte) in der Haftung steht bzw. evtl. für für/gegen jemand Ersatzansprüche geltend gemacht werden können?
Danke für eure Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Hansi
Laemat:
Wer will denn wen für was verklagen?
Haftungsansprüche können ja nur entstehen, wenn auch Jemanden ein Schaden entstanden ist.
Am Ende bleibt euch nur in 4 Jahren den Personalrat abwählen und die Dienstvereinbarung kippen.
Hansi:
Zum Beispiel ein Arbeitnehmer denkt er habe zu wenig LoB bekommen und fühlt sich unrecht behandelt. Er versucht rechtlich dagegen vorzugehen. Falls er gewinnt, wer zahlt wen was?
Danke & Gruß
Hansi
MrRossi:
Sofern der Anspruch nicht länger wie 6 Monate zurückliegt wäre die Korrektur über die Gesamtverteilung zu machen, die den Grundanspruch deckt.
Lars73:
Klagegegner wäre der Arbeitgeber. Der müsste auch zahlen. Wobei Ansprüche z.B. bei einer tarifwidrigen Dienstvereinbarung kompliziert sind. Sind teile gültig oder gilt dann eine alte Dienstvereinbarung oder keine...
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