Autor Thema: Stufenlaufzeit/Höhergruppierung  (Read 3623 times)

Alex25

  • Gast
Stufenlaufzeit/Höhergruppierung
« am: 29.10.2019 10:57 »
Hallo,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.


AG: Kommune
Einstellung im März 2017

März 2017 - Febr. 2018
SB Service im Jobcenter in der EG 8 Stufe 1

März 2018 - August 2019
SB Service im Jobcenter in der EG 8 Stufe 2

seit Mitte August 2019
SB Unterhaltsvorschuss in der EG 8 Stufe 2 mit persönlicher Zulage auf EG 9a Stufe 2


Es erfolgte keine Höhergruppierung, da die Stelle als SB Unterhaltsvorschuss vorerst befristet war.
Nun soll die Stelle ab dem 01.01.2020 entfristet werden (ab März 2020 würde ich in die 3. Stufe kommen) und
ich dadurch höhergruppiert.

Durch die Höhergruppierung ab Januar 2020, würde ich meine Stufenlaufzeit verlieren und wieder von vorne anfangen. Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen? Auf meine Nachfrage, ob man die Stufenlaufzeit nicht um 2 Monate kürzen könnte, bekam ich lediglich die Antwort, dass dies nicht ginge.

Ich habe der Amtsleitung mitgeteilt, dass dies ungerecht sei, da die Kollegen die extern (einen Monat nach mir) eingestellt wurden, sofort in die EG 9a eingruppiert wurden und somit sogar vor mir in die Stufe 3 "aufsteigen".

Die eben genannten Kollegen musste ich ebenfalls einarbeiten, da die Einarbeitung aufgrund der personellen Situation kein anderer Sachbearbeiter übernehmen konnte.

Die Amtsleitung meinte abschließend, Sie könne auf den Antrag eine Notiz auf Gleichbehandlung (bezogen auf die Vergütung) mit anbringen, ob dies jedoch etwas bewirkt weiß Sie aber auch nicht.


Gibt es eine Möglichkeit meine Stufenlaufzeit zu behalten bzw. gleich in die Stufe 3 zu kommen?


Vielen Dank im Voraus  :)

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit/Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 29.10.2019 11:02 »
Es besteht weder ein Anspruch auf Gleichbehandlung noch wäre irgendein Gerechtigkeitsgefühlchen relevant. Sofern der AG das Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung nicht anwendet oder hier nicht anzuwenden bereit ist oder die Voraussetzungen nicht vorliegen, bliebe die Möglichkeit, die Tätigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt nicht nur vorübergehend zu übertragen. Da eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung Deiner mindestens impliziten Zustimmung bedarf, kannst Du auch einfach ablehnen.

MrRossi

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Antw:Stufenlaufzeit/Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 29.10.2019 12:35 »
Hast du Dich auf die unbefristete Stelle nicht beworben? Gab es interne Ausschreibung?
Frag doch beim PR nochmal nach wie das abgelaufen ist.

Organisator

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Antw:Stufenlaufzeit/Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 29.10.2019 13:07 »
Es besteht weder ein Anspruch auf Gleichbehandlung noch wäre irgendein Gerechtigkeitsgefühlchen relevant. Sofern der AG das Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung nicht anwendet oder hier nicht anzuwenden bereit ist oder die Voraussetzungen nicht vorliegen, bliebe die Möglichkeit, die Tätigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt nicht nur vorübergehend zu übertragen. Da eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung Deiner mindestens impliziten Zustimmung bedarf, kannst Du auch einfach ablehnen.

Spid hats doch schon geschrieben. Einfach die nicht nur vorübergehende Übertragung der Aufgaben um zwei Monate verschieben.

Spid

  • Gast
Antw:Stufenlaufzeit/Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 29.10.2019 13:48 »
Wobei der TE sich - entweder aufgrund der umfassenden Antwort oder verletzter Gefühlchen - sich ja bereits wieder abgemeldet hat...