Vielen Dank für die Antworten.
Der Arbeitnehmerin andere Tätigkeiten unter Fortzahlung ihres bisherigen Entgelts zuzuweisen, ist keine Option, jedenfalls keine, die ich vorzuschlagen bereit bin. Die aktuelle Stelle der Kollegin ist mit 9a bewertet, die in Betracht kommende vakante Stelle mit E6.
was für ein Problem wird darin gesehen eine Änderungskündigung vorzubereiten?
Wie bereits in der Fragestellung dargestellt: Ich sehe Probleme, den vom BAG geforderten längerfristigen Leistungsabfall von einem Drittel oder mehr plausibel darzustellen. Der Dokumentationsaufwand dürfte erheblich sein. Der Umfang qualitative Mängel ist im Gegensatz zu quantitativen Minderleistungen ja schwer zu ermitteln. Zum einen müsste ich dann wohl eine Vollprüfung aller Arbeitsvorgänge über mehrerer Monate vornehmen. Zum anderen wären auch die Leistungen der anderen Kollegen darzustellen (Vergleichsgruppe). Ich höre es schon: Alle machen mal Fehler… Daneben weiß ich nicht, wie streng hier dieser 1/3 Maßstab anzulegen ist. Insoweit sollten das Verhältnis 100 Leistungsfälle – 10 davon völlig falsch bearbeitet als Beispiel dienen.
Die schlechte Performance ist nicht krankheitsbedingt.
Die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 2 TVöD liegen (noch) nicht vor.
Kann man die 10 Sonderfälle nicht von jemand anderen übernehmen lassen und gut ist? Ohne Änderungskündigung, Umsetzung etc..
Sie erkennt den Sonderfall nicht als solchen. Arbeitet alles nach Schema F ab. Umstände des Einzelfalls werden nicht berücksichtigt oder falsch bewertet. Ich bin mir sicher, dass viele Fehler in der Vergangenheit auch unbemerkt blieben. Bei fehlerhaften Entscheidungen zugunsten der Antragsteller gibt es selten Beschweren… Zudem lässt sich im Verwaltungsverfahren ja auch vieles heilen.
...irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass es in der Abteilung wohl ein zwischenmenschliches Problem gibt und eine betroffene Seite hier "Munition" sucht...
Der Eindruck - woher auch immer er kommt - täuscht.