Autor Thema: Kündigungsfrist und Anrechnung der Ausbildung  (Read 5234 times)

Mary

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Hallo zusammen,

ich hab leider im Forum nichts dazu gefunden und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich bin seit etwas mehr als 2 Jahren bei meinem aktuellen Arbeitgeber angestellt. Meine dreijährige Ausbildung habe ich beim gleichen Arbeitgeber gemacht und bin so mit durchgängig, mit zwei verschiedenen Verträgen, beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Nach TVöD-SuE verstehe ich es so, dass meine Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende beträgt. Allerdings bin ich verunsichert, da nirgends steht, dass die Ausbildungszeit tatsächlich angerechnet wird.

Im Internet findet man dazu natürlich die unterschiedlichsten Aussagen.

Danke vorab für jede hilfreiche Antwort.

LG
Mary

Spid

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Antw:Kündigungsfrist und Anrechnung der Ausbildung
« Antwort #1 am: 30.10.2019 12:24 »
Es gibt keinen TVÖD-SuE.

Fabs

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Antw:Kündigungsfrist und Anrechnung der Ausbildung
« Antwort #2 am: 30.10.2019 14:00 »
Hallo Mary,

wenn du deinen Arbeitgeber frühzeitig verlassen möchtest, kannst du die Auffassung vertreten, dass die Ausbildungszeit nicht mit zur Beschäftigungsdauer gehört. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Vertragsverhältnisse (Ausbildungsverhältnis und anschließend Arbeitsverhältnis), die gesondert betrachtet werden müssen. So verhält es sich auch bei der Anerkennung von Vorzeiten, hier werden Ausbildungsverhältnisse generell nicht anerkannt.

Möchtest du eine möglichst lange Kündigungsfrist haben, sagt die gängige Rechtsauffassung, dass Ausbildungsverhältnisse generell mit zur Beschäftigungsdauer zu zählen sind. Auch diese Argumentationsweise müsste ziehen und könnte im Zweifel gerichtlich durchgesetzt werden.

Kaffeetassensucher

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Antw:Kündigungsfrist und Anrechnung der Ausbildung
« Antwort #3 am: 04.11.2019 10:22 »
Möchtest du eine möglichst lange Kündigungsfrist haben, sagt die gängige Rechtsauffassung, dass Ausbildungsverhältnisse generell mit zur Beschäftigungsdauer zu zählen sind.

Also uns hat man während der … nunja … Ausbildung in die Köpfe gemeißelt "Ausbildungszeit ist keine Beschäftigungszeit Ausbildungszeit ist keine Beschäftigungszeit Ausbildungszeit ist keine Beschäftigungszeit Ausbildungszeit ist keine Beschäftigungszeit Ausbildungszeit ist keine Beschäftigungszeit", ein ewiges Mantra und jeder, der in der Berufsschule noch einmal gefragt hat, ob die Ausbildung zur Beschäftigungszeit dazugerechnet würde, hätte ich im Geiste am liebsten zur Tafel geschickt, damit der das dort noch einmal 100 mal dranschreibt.

Kann natürlich sein, dass sich das in den letzten 3 Jahren geändert hat, glaube ich aber nicht dran. Sich "künstlich" die Kündigungsfrist zu verlängern ist doch aber eh nicht nötig. Man kann doch jederzeit auch zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. Wichtig ist nur, dass die Kündigung fristgerecht eingeht, dann kann ich auch jetzt schon zum sagen wir 31.12.2029 kündigen …