Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstellung
WasDennNun:
Ob du jetzt in der EG9a oder EG9b bist können wir nicht beurteilen. Ein vernünftiger AG hätte die korrekte EG da rein geschrieben (außer evtl. wenn er den AV vor der Tarifeinigung geschrieben hat), obwohl es im Kern irrelevant ist, was er da reinschreibt. Denn die EG hängt von deinen auszuübenden Tätigkeiten ab. Nachzulesen in der EGO.
Wenn der AG dich jetzt in der (alten) EG9 (egal welche Fallgruppe) mit Stufe 1 einstellt, dann kommst du nach einem Jahr in die Stufe 2 und so weiter, es gibt da keine verlängerten Stufenlaufzeiten mehr.
--- Zitat von: bukita am 31.10.2019 14:54 ---Hier im Forum hatte jemand geschrieben...das egal ob E9a oder E9b die Stufenlaufzeit nicht geregelt ist sondern der AG entscheiden kann...???
--- End quote ---
Blödsinn!
bukita:
Danke... ;) ;) ;)
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