Autor Thema: Einstellung  (Read 6321 times)

bukita

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Einstellung
« am: 30.10.2019 21:16 »
Hallo werde demnächst eingestellt. In die E9 - Stufe 1
Werde nicht schlau bei der Umstellung der E9 in die 9aund 9b...

Ist das richtig das ich in der E9 verlängerte Stufenlaufzeiten habe..
E9 wird zur 9a... verkürzte Stufenlaufzeit...


Spid

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« Antwort #1 am: 30.10.2019 21:17 »
Wie meinen?

WasDennNun

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Antw:Einstellung
« Antwort #2 am: 31.10.2019 09:36 »
Hallo werde demnächst eingestellt. In die E9 - Stufe 1
Werde nicht schlau bei der Umstellung der E9 in die 9aund 9b...

Ist das richtig das ich in der E9 verlängerte Stufenlaufzeiten habe..
E9 wird zur 9a... verkürzte Stufenlaufzeit...
Es gibt keine E9 mehr, somit wirst du auch nicht übergeleitet oder für dich etwas "umgestellt", sondern in der E9a oder E9b oder Eirgendwas eingestellt.
Das hängt natürlich von deinen auszuübenden Tätigkeiten ab und da wird sich dein AG sicherlich eine Rechtsmeinung gebildet haben und wir können dir nicht sagen was dein EG ist.

Also,.... wie war die Frage?


bukita

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Antw:Einstellung
« Antwort #3 am: 31.10.2019 14:54 »
also im Vertrag steht E9 -Stufe 1...
Meine Frage ist wie meine Stufenlaufzeit wäre um in E9 -Stufe 2 zu gelangen und wann in Stufe 3 und so weiter...

Hätte im Vertrag nicht genau stehen müssen E9a oder E9b...???

Hier im Forum hatte jemand geschrieben...das egal ob E9a oder E9b die Stufenlaufzeit nicht geregelt ist sondern der AG entscheiden kann...???

Spid

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Antw:Einstellung
« Antwort #4 am: 31.10.2019 15:08 »
Die Stufenlaufzeit beträgt in jedem Fall 1 Jahr in Stufe 1 und 2 Jahre in Stufe 2, grundsätzlich 3, 4, bzw. 5 Jahre in Stufe 3, 4 bzw. 5.

WasDennNun

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Antw:Einstellung
« Antwort #5 am: 31.10.2019 15:10 »
Ob du jetzt in der EG9a oder EG9b bist können wir nicht beurteilen. Ein vernünftiger AG hätte die korrekte EG da rein geschrieben (außer evtl. wenn er den AV vor der Tarifeinigung geschrieben hat), obwohl es im Kern irrelevant ist, was er da reinschreibt. Denn die EG hängt von deinen auszuübenden Tätigkeiten ab. Nachzulesen in der EGO.
Wenn der AG dich jetzt in der (alten) EG9 (egal welche Fallgruppe) mit Stufe 1 einstellt, dann kommst du nach einem Jahr in die Stufe 2 und so weiter, es gibt da keine verlängerten Stufenlaufzeiten mehr.

Hier im Forum hatte jemand geschrieben...das egal ob E9a oder E9b die Stufenlaufzeit nicht geregelt ist sondern der AG entscheiden kann...???
Blödsinn!

bukita

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Antw:Einstellung
« Antwort #6 am: 31.10.2019 20:21 »
Danke... ;) ;) ;)