Autor Thema: Eingruppierung Medizinische Fachangestellte im Zentralsteri  (Read 2273 times)

darkmessiah

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Guten Morgen,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen:

In einem kommunalen Krankenhaus (Arbeitgeber ist Mitglied im KAV) gilt der TVÖD BT Krankenhäuser.
Eine MFA soll für den Zentralsteri eingestellt werden. Sämtliche Mitarbeiter dort erhalten mit Fachkundelehrgang Teil 1 und 2 (ingesamt 240 Stunden) EG 4. Diese MFA soll aber die EG 5 erhalten. Obwohl sie nicht, wie in der EGO gefordert mit "entsprechender Tätigkeit" dort arbeitet (Teil A, Abschnitt I Nr. 3.).

Wie seht Ihr das?  ??? 



Spid

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Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien, sie ergibt sich aufgrund der tariflichen Regelungen aus der auszuübenden Tätigkeit. Ungeachtet dessen steht es dem AG arbeits- und tarifrechtlich frei, einzelne TB besserzustellen als andere.