Autor Thema: Versetzung / Einstufung / Sonderfall  (Read 3991 times)

peterauto22

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Versetzung / Einstufung / Sonderfall
« am: 31.10.2019 12:59 »
Hallo zusammen,

ich arbeite seit Februar 2017 im TvöD VKA. Zu Beginn in einer geringfügigen Beschäftigung (EG 3,   4 Stunden pro Woche, Hilfskraft). 
Im April 2019 wechselte ich dann in zu einem anderem Amt (Versetzung, Vollzeit Eg 10, hat mit dem alten Job auch gar nichts zu tun).
Nun war ich zum Zeitpunkt des Wechsels, aber bereits in Stufe 2 beim alten Job.
Leider dauerte der formale Teil des Wechsels ziemlich lang und letztendlich gab ich mich damit zufrieden, dass ich nach der Versetzung wieder bei 0 (Stufe 1) begann, als ich dies auf meinem Gehaltszettel las. Offizieller Eintritt lautet dennoch Februar 2017.
Ich habe leider keinerlei Informationen zu einem solchen Fall im Internet gefunden. Gibt es da Ausnahmen für geringfügige Beschäftigungen? Oder kann ich mir eventuell doch noch die 2 Jahre anrechnen lassen? Oder Zumindest 1 Jahr …

Laut dieser Website: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html
„Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2. „
sollte ich die Jahre doch angerechnet bekommen ?

Dort wird nur erwähnt, dass E1 ein Sonderfall ist, was bei mir nicht der Fall ist.

Danke schon mal im Voraus!

Lars73

  • Gast
Antw:Versetzung / Einstufung / Sonderfall
« Antwort #1 am: 31.10.2019 13:03 »
War das geringfügige Arbeitsverhältnis befristet? Andetes Amt aber gleicher Arbeitgeber? Wie erfolgte der Wechsek vertraglich?

peterauto22

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Versetzung / Einstufung / Sonderfall
« Antwort #2 am: 31.10.2019 13:08 »
Es war ein Studentenjob. So wirklich befristet war der Vertrag nicht. Bei uns haben auch Studenten, nachdem Sie keinen Studentenstatus mehr hatten, weiter machen dürfen.
Ja gleiche Kommune, anderes Amt.
Vertraglich war es halt eine offizielle Versetzung.

peterauto22

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Versetzung / Einstufung / Sonderfall
« Antwort #3 am: 31.10.2019 13:29 »
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_iF_13_Lesefassung(4).pdf

Dort entnehme ich  § 17 (4)  (Seite 26), dass es keine Ausnahmen, Einschränkungen oder sonstige Sonderregelungen gibt und ich somit der gleichen Stufe hätte zugeordnet werden müssen. 

Lars73

  • Gast
Antw:Versetzung / Einstufung / Sonderfall
« Antwort #4 am: 31.10.2019 13:32 »
Die Höhergruppierung hätte in die Stufe 2 (Stufenlaufzeit beginnt von vorn) führen müssen. Schriftlich das Geld nach Stufe 2 (auch rückwirkend) einfordern. Falls 31.10. bei euch ein Arbeitstag ist möglichst noch heute.

peterauto22

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Versetzung / Einstufung / Sonderfall
« Antwort #5 am: 31.10.2019 13:39 »
Die Höhergruppierung hätte in die Stufe 2 (Stufenlaufzeit beginnt von vorn) führen müssen. Schriftlich das Geld nach Stufe 2 (auch rückwirkend) einfordern. Falls 31.10. bei euch ein Arbeitstag ist möglichst noch heute.

Vielen Dank Lars!