Hallo zusammen,
ich arbeite seit Februar 2017 im TvöD VKA. Zu Beginn in einer geringfügigen Beschäftigung (EG 3, 4 Stunden pro Woche, Hilfskraft).
Im April 2019 wechselte ich dann in zu einem anderem Amt (Versetzung, Vollzeit Eg 10, hat mit dem alten Job auch gar nichts zu tun).
Nun war ich zum Zeitpunkt des Wechsels, aber bereits in Stufe 2 beim alten Job.
Leider dauerte der formale Teil des Wechsels ziemlich lang und letztendlich gab ich mich damit zufrieden, dass ich nach der Versetzung wieder bei 0 (Stufe 1) begann, als ich dies auf meinem Gehaltszettel las. Offizieller Eintritt lautet dennoch Februar 2017.
Ich habe leider keinerlei Informationen zu einem solchen Fall im Internet gefunden. Gibt es da Ausnahmen für geringfügige Beschäftigungen? Oder kann ich mir eventuell doch noch die 2 Jahre anrechnen lassen? Oder Zumindest 1 Jahr …
Laut dieser Website:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html„Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2. „
sollte ich die Jahre doch angerechnet bekommen ?
Dort wird nur erwähnt, dass E1 ein Sonderfall ist, was bei mir nicht der Fall ist.
Danke schon mal im Voraus!